Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Im Königreich Sachsen. 
Es ist ertheilt worden: 
den Hauptsteuerämtern zu Dresden und Zwickau und dem Hauptzollamt zu Leipzig die Be- 
fugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung bei der Ausfuhr angemeldeten 
Kakaowaaren und 
dem Hauptsteueramt zu Grimma die unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitzetteln 
und Begleitscheinen !1 über Getreide der Nr. 9 des Zolltarifs. 
Im Königreich Württemberg. 
Das Hauptzollamt zu Stuttgart ist zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Abgaben- 
vergütung bei der Ausfuhr angemeldeten Kakaowaaren ermächtigt worden. 
Im Großherzogthum Oldenburg. 
Der Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts Oldenburg in Hude ist die Befugniß zur Ausferti- 
gung von Begleitscheinen 1 über leere auszuführende Petroleumfässer aus dem Theilungslager der Bremer 
chemischen Fabrik in Hude und über zur Versendung und Verzollung bestimmte Waaren, sowie zur Aus- 
fertigung von Begleitscheinen II über vom Theilungslager abgemeldete zollpflichtige Waaren ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
Das Steueramt zu Friedland im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neubrandenburg ist zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen 1 über Wein ermächtigt worden. 
Im Herzogthum Braunschweig. 
Zu Braunschweig ist für die neu entstandene Zuckerraffinerie von Vibrans & Gerloff eine 
Zuckersteuerstelle Braunschweig VII mit unbeschränkter Abfertigungsbefugniß errichtet worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
# Den Steuerämtern zu Saalfeld und Pößneck ist die Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
scheinen 1 über Retourwaaren ertheilt worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Die mit dem Steueramt zu Gotha verbundene Zuckersteuerstelle ist wegen Einstellung des Be- 
triebes der dortigen Zuckerfabrik aufgehoben worden. 
Im Fürstenthum Reuß j. L. 
Dem Hauptsteueramt zu Gera ist die Befugniß zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine 
und Moste auf ihre Eigenschaft als solche ertheilt worden. 
Im Gebiet der freien Hansestadt Bremen. 
Das Hauptzollamt zu Bremen ist zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung 
bei der Ausfuhr angemeldeten Kakaowaaren ermächtigt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Es sind ermächtigt worden: 
das Steueramt I. zu Rufach im Bezirk des Hauptzollamts zu Münster und das Steueramt ll. 
zu Mörchingen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saargemünd zur Erledigung von Begleitscheinen J 
über untersuchte Verschnitt-Weine und Moste; · 
dasNebenzollamtl.zuMasmünsterimBezirkdesHauptzollamtszuMünsterzurErledIgung 
von Begleitscheinen 1 über Verschnitt-Weine und 
das Nebenzollamt l. zu Urbis im Bezirk des Hauptzollamts zu Münster, und die Steuerämter I. 
zu Dieuze im Bezirk des Hauptzollamts zu Saarburg, Wasselnheim im Bezirk des Hauptzollamts zu 
Schirmeck und Saarunion im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saargemünd zur Erledigung von Begleit- 
scheinen 1 über untersuchte Verschnitt-Weine. 
 
	        
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