Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

1892. Titerarischer Anzeiger. 8. Juli. 
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Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. Im Verlage der Zahn'schen Verlags- 
Soeben erschienen: buchhandlung in Leipzig ist soeben er- 
n Krankenversicherungsgefsetz 
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beziehen: 
Teutsche eigenahlgei 
r und seine Umgestaltung. 
Von 
schienen und durch jede Buchhandlung zu 
1 
15. Juni 1883 
vom 10. April 1892, 
nebst den die Krankenversicherung betreffenden Bestimmungen des Gesetzes 
vom 5. Mai 1886. 
  
Herausgegeben und erläutert von 
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Dr. Vaul Köhne, 
Gerichts-Assessor. 
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Dr. Heinrich Bening. 
Zweite, völlig umgearbeitete Auflage. 
gr. 80. Preis 60 Pf. 
m. 86. . geh. M. 5— m—m—.—.([—m. 
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„Cart heymanns Verlag in Berlin W. 41, Manerstraße 44. 2. 
Soeben erschienen: Soeben erschienen: Soeben erschienen: 1 
Die Die Das 
Sonntagsrube Unfallversicherung. Gewerbesteuergesetz 
im Handelsgewerbe Handbuch vom 24. Juni 1891 2 
auf Grund des für die nebst 8 
Krbeiterschutzgesetzes vom 1. Juni 1991 bethriligten Stants- und kommunalen Behörden Ausführungs-Anweisung *# 
für vonn vom 10. April 1892. 7 
Behörden, Handeltreibende u. s. w. W. v. Baumbach-Kirchheim . S 
Königl. Regierungsassessor. — Amtliche Ausgabe. r— 7 
dargestellt von 
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Preis M. 4, postfrei M. 4,30, 
Erster Theil. 
geb. M. 5, postfrei M. 5,30 ster Thei 
Preis M. 0,60, postfrei M. 0,65. 
Dr. von Rüdiger 
Regierungs= u. Gewerberath. 
  
  
     
  
Preis M. 1, postfrei M. 1,10. — Zweiter Theil. 7 
– Das Verk ist aus der Praxis für Preis M. 0.80, postfrei M. 0,88. 
die Praxis geschrieben; der Verfasser 2 
Verfasser giebt eine ausführliche giebt in übersichtlicher, leichtfaßlicher ½ 2 
Kommentirung der betreffenden Para= Form eine systematische Darstellung . . 
graphen der Gewerbe-Ordnung. aller derjenigen Bestimmungen der Tuch der dritte Theil der amt- *“x 
Ferner enthält das Buch den Ent= gesammten Unfallversicherungsgesetz= lichen Ausgabe wird in meinem 
wurf einer Polizeiverordnung über gebung, welche die Thätigkeit der Verlage erscheinen. Die Expedi- 9r 
die äußere Heilighaltung der Sonn= unteren Staats= und Gemeinde- tion der einzelnen Theile erfolgt 2 
und Festtage und die Preußische behörden betreffen. 1 olg 2 
Ausführungs-Anweisung vom 10. HNach GEinsicht wird das sofort nach erfolgter Drucklegung 33 
Juni 1892. Werk jede Behörde anschaffen. in der Reichsdruckerei. *5 
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Zu Nummer 28 des Central-Blatts für das Deutsche Reich, ausgegeben am 8. Juli 1892.
	        
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