Entwurf II.
Entwurf III. 81
emendirte Entwurf solle jetzt als definitiv festgestellt angesehen
und dem Reichstage vorgelegt werden. Dieser Entwurf III vom
7. Februar 1867 ist denn auch dem auf den 24. Februar nach
Berlin berufenen Reichstage Namens der verbündeten Regierungen
vorgelegt worden.
Preußischer Entwurf
vom 15. Dezember 18667.
Entwurf
der
Verfassung des Norddeutschen
Bundes.
Se Majestät der König von
Preußen, Se Majestät der König
von Sachsen, Se= Königl. Hoheit
der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin,
Se Königl. Hoheit
der Großherzog von Sachsen,
Se Königl. Hoheit der Großbecheg.
von Mecklenburg-Strelitz,
S; Königl. Hoheit der Großherzog
von Oldenburg, Se Hoheit
der Herzog von Braunschweig,
Se Hoheit der Herzog
von Sachsen-Meiningen, Se Hoheit
der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Se Hoheit der Herzog
von Sachsen-Coburg-Gotha, Ses
Hoheit der Herzog von Anhalt,
SDurchlaucht der Fürst von
Schwarzburg-Rudolstadt, Se-Durchlaucht
der Fürst von
Schwarzburg-Sondershausen, Se-Durchlaucht
der Fürst zu Waldeck
Vorlage der verbündeten
Norddeutschen Regierungen
an den verfa sungsverein--barenden
Reichstag.
Entwurf
Verfassung b’s Norddeutf chen
Bundes.
Seine Majestät der König
von Preußen, Seine Majestät
der König von Sachsen, Seine
Königliche Hoheit der Großherzog
von Mecklenburg-Schwerin,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog
von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Königliche Hoheit
der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz,
Seine Königliche
Hoheit der Großherzog von Oldenburg,
Seine Hoheit der Herzog
von Braunschweig und Lüneburg,
Seine Hoheit der Herzog von.
Sachsen-Meiningen und Hildburghausen,
Seine Hoheit der
Herzog zu Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von
Sachsen-Coburg und Gotha,
Seine Hoheit der Herzog von
Anhalt, Seine Durchlaucht der
Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt.
1 Dieser Entwurf it. zum Abdruck gebracht nach den Anlagen zu den
Stenogr. Berichten S. 11—1
Ders. überschreibt balr Art. bald Artikel.
Deutsche Staatsgrundgesetze. I. 6. Aufl. G. A. 6