Volltext : Heft 1. Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 und des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.

Entwurf  II.

Entwurf  III.  81

 

emendirte  Entwurf  solle  jetzt  als  definitiv  festgestellt  angesehen
und  dem  Reichstage  vorgelegt  werden.  Dieser  Entwurf  III  vom
7.  Februar  1867  ist  denn  auch  dem  auf  den  24.  Februar  nach
Berlin  berufenen  Reichstage  Namens  der  verbündeten  Regierungen

vorgelegt  worden.

Preußischer  Entwurf
vom  15.  Dezember  18667.

Entwurf
der

Verfassung  des  Norddeutschen
Bundes.

Se  Majestät  der  König  von
Preußen,  Se  Majestät  der  König
von  Sachsen,  Se=  Königl.  Hoheit
der  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin,
  Se  Königl.  Hoheit
  der  Großherzog  von  Sachsen,
Se  Königl.  Hoheit  der  Großbecheg.
  von  Mecklenburg-Strelitz,
S;  Königl.  Hoheit  der  Großherzog
  von  Oldenburg,  Se  Hoheit
  der  Herzog  von  Braunschweig,
  Se  Hoheit  der  Herzog
von  Sachsen-Meiningen,  Se  Hoheit
  der  Herzog  von  Sachsen-Altenburg,
  Se  Hoheit  der  Herzog
von  Sachsen-Coburg-Gotha,  Ses
Hoheit  der  Herzog  von  Anhalt,
SDurchlaucht  der  Fürst  von
Schwarzburg-Rudolstadt,  Se-Durchlaucht
  der  Fürst  von
Schwarzburg-Sondershausen,  Se-Durchlaucht
  der  Fürst  zu  Waldeck

Vorlage  der  verbündeten

Norddeutschen  Regierungen

an  den  verfa  sungsverein--barenden
  Reichstag.

Entwurf

Verfassung  b’s  Norddeutf  chen
Bundes.

Seine  Majestät  der  König
von  Preußen,  Seine  Majestät
der  König  von  Sachsen,  Seine
Königliche  Hoheit  der  Großherzog
  von  Mecklenburg-Schwerin,
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog
  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,
  Seine  Königliche  Hoheit
der  Großherzog  von  Mecklenburg-Strelitz,
  Seine  Königliche
Hoheit  der  Großherzog  von  Oldenburg,
  Seine  Hoheit  der  Herzog
von  Braunschweig  und  Lüneburg,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von.
Sachsen-Meiningen  und  Hildburghausen,
  Seine  Hoheit  der
Herzog  zu  Sachsen-Altenburg,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von
Sachsen-Coburg  und  Gotha,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von
Anhalt,  Seine  Durchlaucht  der
Fürst  zu  Schwarzburg-Rudolstadt.

1  Dieser  Entwurf  it.  zum  Abdruck  gebracht  nach  den  Anlagen  zu  den

Stenogr.  Berichten  S.  11—1

Ders.  überschreibt  balr  Art.  bald  Artikel.
Deutsche  Staatsgrundgesetze.  I.  6.  Aufl.  G.  A.  6