Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

Gesetzsammlung
des  Fuͤrstenthums  Reuß  älterer  Linie.

„W.  9P.
(Ausgegeben  den  10.  Juni  1859.)

 

25.  Bekanntmachung,

Patentertheilung  auf  ein  von  John  geigh  zu  Manchester  erfundenes
Verfahren,  um  vegetabilische  Gewebe  und  Garne,  sowie  auch  wollene
Zeuge  mittelst  gewisser  Substanzen  zu  planiren  rc.  an  denselben
betreffend.

Dem  Herrn  John  Leigh  zu  Manchesster  ist  auf  geschehenes  Ansuchen  ein
Patent  auf  ein  von  ihm  neuerfundenes  Verfahren,  um  vegetabilische  Gewebe  und
Garne,  sowie  auch  wollene  Zeuge  mittelst  gewisser  Substanzen  zu  planiren,  zu  steifen
  und  überhaupt  zu  appretiren,  auf  die  Dauer  von  fünf  auf  einander  folgenden
Jahren,  für  den  Umfang  des  hiesigen  Fürstenthums  mit  der  Wirkung  ertheilt  worr
den,  daß  Niemand  ohne  vorher  erlangte  Zustimmung  des  Patentinhabers  das  bezeichnete
  Verfahren  anzuwenden  befugt  sein  soll.

Auch  ist  bei  Verleihung  des  Privilegiums  die  Neuheit  und  Eigenthümlichkeit
der  Ersindung  im  Sinne  der  unter  den  Zollvereinsregierungen  wegen  Ertheilung
von  Erfindungspatenten  gelroffenen  Uebereinkunft,  ausdrücklich  vorausgesetzt  worden.

Solches  wird  hierdurch  zur  Nachricht  und  Nachachtung  öffentlich  bekonnt  gemacht.
  »

Greiz,  den  7.  Mai  1859.

Fuͤrstl.  Reuß-Plauische  Laudesregierung  das.

Otto.
—  -Critpendors.