Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 9P. 
(Ausgegeben den 10. Juni 1859.) 
  
25. Bekanntmachung, 
Patentertheilung auf ein von John geigh zu Manchester erfundenes 
Verfahren, um vegetabilische Gewebe und Garne, sowie auch wollene 
Zeuge mittelst gewisser Substanzen zu planiren rc. an denselben 
betreffend. 
Dem Herrn John Leigh zu Manchesster ist auf geschehenes Ansuchen ein 
Patent auf ein von ihm neuerfundenes Verfahren, um vegetabilische Gewebe und 
Garne, sowie auch wollene Zeuge mittelst gewisser Substanzen zu planiren, zu stei- 
fen und überhaupt zu appretiren, auf die Dauer von fünf auf einander folgenden 
Jahren, für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worr 
den, daß Niemand ohne vorher erlangte Zustimmung des Patentinhabers das be- 
zeichnete Verfahren anzuwenden befugt sein soll. 
Auch ist bei Verleihung des Privilegiums die Neuheit und Eigenthümlichkeit 
der Ersindung im Sinne der unter den Zollvereinsregierungen wegen Ertheilung 
von Erfindungspatenten gelroffenen Uebereinkunft, ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Solches wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekonnt ge- 
macht. » 
Greiz, den 7. Mai 1859. 
Fuͤrstl. Reuß-Plauische Laudesregierung das. 
Otto. 
— -Critpendors.
	        
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