Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

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Preußische  Gesetzsammlung

Nr.  20  —

Juhalt:  Gesetz  zur  Abänderung  der  Vorschristen  über  die  Wohnungsgeldzuschüsse  und  Mietentschädigungen,
S.  l105.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungeanmteblätter
  veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  usw.,  S.  108.

 

 

 

(Nr.  11050.)  Gesetz  zur  Abänderung  der  Vorschriften  über  die  Wohnungsgeldzuschäfse  und
Mietentschädigungen.  Vom  25.  Juni  1910.

 

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  r.

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:

Artikel  I.
Das  Gesetz  vom  26.  Mai  1909  (Gesetzsamml.  S.  91)  zur  Abänderung
des  Gesetzes,  betreffend  die  Gewährung  von  Wohnungsgeldzuschüssen  an  die  unmittelbaren
  Staatsbeamten,  vom  12.  Mai  1873  (Cegsamnl.  S.  209)  wird
aufgehoben.

Artikel  II.

Das  Gesetz,  betreffend  die  Gewährung  von  Wohnungsgeldzuschüssen  an
die  unmittelbaren  Staatsbeamten,  vom  12.  Mai  1873  (Gesetzsamml.  S.  209)
wird  abgeändert,  wie  folgt:

1.  An  die  Stelle  des  im  §  1  des  Gesetzes  erwähnten,  dem  Gesetze  beigefügten
  Tarifs  tritt  der  diesem  Gesetze  beiliegende  Tarif.

2.  Im  9  2  treten  an  die  Stelle  von  Abs.  4  und  5  folgende  Bestimmungen:


Die  Stellung  der  Orte  in  den  verschiedenen  im  Tarife  bezeichneten  Ortsklassen
  bestimmt  sich  nach  dem  Ortsklassenverzeichnisse,  wie  es  nach  reichsgesetzlicher
Regelung  für  die  Gewährung  von  Wohnungsgeldzuschüssen  an  die  Reichsbeamten
jeweilig  maßgebend  ist.

Welcher  Ortsklasse  ein  außerhalb  Deutschlands  gelegener,  in  diesem  Ortsklassenverzeichnisse
  nicht  enthaltener  Ort,  an  dem  preußische  Beamte  ihren  dienstlichen
  Wohnsitz  haben,  zuzuweisen  ist,  wird  durch  den  beteiligten  Ressortminister
im  Einvernehmen  mit  dem  Finanzminister  bestimmt.

3.  Im  6  3  Abs.  2  wird  das  Wort  „Servisklasse“  durch  „Orts  asen  ersetzt.

Gesetzzammlung  1910.  (Nr.  11050.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  28.  Juni  1910.