thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  72.  1029
Gemeinde  Riedhausen,  K.  Bezirksamts  G  24

Offentlich-rechtliche  Verhältnisse

6  2  Genehmigungsbedingun  en

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tigung  u.  dal.  5engungen  waser  Sonstige  Bedingungen

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6

Lerscheid  des  K.  BVe.Bei  Niederwasser,  Bei  Hochwasser  müsfen  Floßgasse  und  4  Stelle  dieser

zirksamtes  G.

vom  15.  März  1908

 

über  die  Erteilung
der  Genehmigung.
Entscheidung  der  K.
Regierung,  K.  d.  J.,
von  NW.  vom
20.  April  1908  mit
teilweiser  Abänderung
  des  Bescheides
des  K.  Bezirksamts.
Protokoll  des  amtlichen
  Sachverst  ändigen
  vom  10.
1908  über  die  Af.  -
stellung  des  Höhenmaßes.
  —
Protokoll  über
die  Ortsbesichtigung
vom  20.  November
1908.

 

-
,-muß

  eine  Stauhöhe
eingehalten  werden,  bestimmt
  durch  den  höchsten
  Punkt  des  Wehrrückens
  am  rechten  Ufer
und  durch  die  Eichplatte.
Beide  Punkte  liegen  in
der  Wage.  Diese  Stauhöhe
  muß  gegebenenfalls
  durch  Absenken
der  Einlaufschützen  zum
Werkkanal  erzeugt  werden.
  Zweck:  das  Bett
der  Immer  soll  niemals
  ganz  trocken  werden.
  —

 

beide  Kiesschleusen  soweit  geöffnet  werden,
daß  die  Stauhöhe  nicht  überschritten  wird.
Ist  letzteres  nicht  mehr  zu  erreichen,  so
müssen  die  Schützen  der  Kiesschleusen  so
hoch  gehoben  werden,  daß  ihre  Unterkanten
nicht  ins  Wasser  tauchen.  Beim  Abfallen
eines  höheren  Wasserstandes  dürfen  die
Kiesschleusen  nicht  früher  eingesetzt  werden,
als  die  Erlaubnis  hiezu  durch  das  K.  Straßen-
  und  Flußbauamt  K.  erteilt  ist.

Bei—-Wafferstünden-über-5G-err-Riedhauser
Pryck-gehr-pirFtoßfahrt-durch-die-Fiot

sfe—brt—Wafferstänt  56  —
varunter  burch  den  Werkkanal.  I

Die  Bedienung  aller  Schützen  ist  Aufgabe
  und  Pflicht  des  Unternehmers.  Vol.
auch  §  10  der  Floßordnung  für  die  Immer
vom  15.  März  1904.

 

 

.4

—
—  —

Stauanlagebestand
bis  zum  Jahre  1908
dersogenannte  Pullinger
  Senkbaum.

Mit  der  Stauanlage
  steht  das
Triebwerk  bei  Puchheim
  —  vgl.  Wasserbuch
  für  Triebwerke
Eintrag  Nr.  16—  im
Zusammenhang.  —

*
den
1.  Dezember  1908.
K.  Bezirksamt
N.  N.

 

 

Bescheid  des  K.
Bezirksamts  G.
vom  19.  September
1910.

–—

Bei  Wasserständen  über  75  cm  Riedhauser
  Pegel  geht  die  Floßfahrt  durch  die
Floßgasse,  bei  Wasserständen  von  75  cm
und  darunter  durch  den  Werkkanal.

—

.  —

 

—

„  den
25.  September  1910.
K.  Bezirksamt
N.  N.