Nr. 72. 1029
Gemeinde Riedhausen, K. Bezirksamts G 24
Offentlich-rechtliche Verhältnisse
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Lerscheid des K. BVe.Bei Niederwasser, Bei Hochwasser müsfen Floßgasse und 4 Stelle dieser
zirksamtes G.
vom 15. März 1908
über die Erteilung
der Genehmigung.
Entscheidung der K.
Regierung, K. d. J.,
von NW. vom
20. April 1908 mit
teilweiser Abänderung
des Bescheides
des K. Bezirksamts.
Protokoll des amtlichen
Sachverst ändigen
vom 10.
1908 über die Af. -
stellung des Höhenmaßes.
—
Protokoll über
die Ortsbesichtigung
vom 20. November
1908.
-
,-muß
eine Stauhöhe
eingehalten werden, bestimmt
durch den höchsten
Punkt des Wehrrückens
am rechten Ufer
und durch die Eichplatte.
Beide Punkte liegen in
der Wage. Diese Stauhöhe
muß gegebenenfalls
durch Absenken
der Einlaufschützen zum
Werkkanal erzeugt werden.
Zweck: das Bett
der Immer soll niemals
ganz trocken werden.
—
beide Kiesschleusen soweit geöffnet werden,
daß die Stauhöhe nicht überschritten wird.
Ist letzteres nicht mehr zu erreichen, so
müssen die Schützen der Kiesschleusen so
hoch gehoben werden, daß ihre Unterkanten
nicht ins Wasser tauchen. Beim Abfallen
eines höheren Wasserstandes dürfen die
Kiesschleusen nicht früher eingesetzt werden,
als die Erlaubnis hiezu durch das K. Straßen-
und Flußbauamt K. erteilt ist.
Bei—-Wafferstünden-über-5G-err-Riedhauser
Pryck-gehr-pirFtoßfahrt-durch-die-Fiot
sfe—brt—Wafferstänt 56 —
varunter burch den Werkkanal. I
Die Bedienung aller Schützen ist Aufgabe
und Pflicht des Unternehmers. Vol.
auch § 10 der Floßordnung für die Immer
vom 15. März 1904.
.4
—
— —
Stauanlagebestand
bis zum Jahre 1908
dersogenannte Pullinger
Senkbaum.
Mit der Stauanlage
steht das
Triebwerk bei Puchheim
— vgl. Wasserbuch
für Triebwerke
Eintrag Nr. 16— im
Zusammenhang. —
*
den
1. Dezember 1908.
K. Bezirksamt
N. N.
Bescheid des K.
Bezirksamts G.
vom 19. September
1910.
–—
Bei Wasserständen über 75 cm Riedhauser
Pegel geht die Floßfahrt durch die
Floßgasse, bei Wasserständen von 75 cm
und darunter durch den Werkkanal.
—
. —
—
„ den
25. September 1910.
K. Bezirksamt
N. N.