Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

Beilage  III.  zur  Zoll-Ordnung.
Deklaration

n  chfolgender  Wagren,

als:
1)  A.  G.  10.  Ein  Faß  Brann#wein  —  zwei  Centner,  siebenzehn  Pfund.
2)  2.  7.  Ein  Faß  Wein  —  einen  Centner,  neunzig  Pfund.

3)  15.  Eine  Kiste  grobe  kurze  Waaren  —  vier  Centner,  zwei  Pfund.
4)  N.  1.  a.  5.  Fünf  Säcke  Kleesaamen  —  zwei  Scheffel  enthaltend.

welche  Endesunterzeichneter,  der  Waarenführer,  von  Würzburg
  über  das  Haupt-Zollamt  zu  N.  N.  aus  führt,  um  sie
über  das  Haupt-Zollamt  zu  N.  N.  wieder  einzuführen,
und  sind  die  Waaren  für  den  Kaufmann  JN.  N.  zu  N.  N.
bestimmt.

Die  Richtigkeit  dieser  Deklaration  bescheinige  ich
mit§  meiner  Unterschrift.

N.  N.  am  ten  183
N.  N
Abfertigung
de  s  Amts  am  Versendungsort.
Nummer  Die  vorstehend  erklaͤrten  Waaren  sind,  nachdem  sie,  bei  genauer
des  Revision,  mit  der  vorstehenden  Erklaͤrung  ganz  uͤbereinstimmend
Notizbuches.  gefunden  worden,  von  dem  unterzeichneten  Amt

in  der  nachstehend  angegebenen  Art  mit  Verschluß  belegt  worden.

Dieses  bescheinigt  hiermit
am  ten  183
Königl.  Amt.