Beilage III. zur Zoll-Ordnung.
Deklaration
n chfolgender Wagren,
als:
1) A. G. 10. Ein Faß Brann#wein — zwei Centner, siebenzehn Pfund.
2) 2. 7. Ein Faß Wein — einen Centner, neunzig Pfund.
3) 15. Eine Kiste grobe kurze Waaren — vier Centner, zwei Pfund.
4) N. 1. a. 5. Fünf Säcke Kleesaamen — zwei Scheffel enthaltend.
welche Endesunterzeichneter, der Waarenführer, von Würzburg
über das Haupt-Zollamt zu N. N. aus führt, um sie
über das Haupt-Zollamt zu N. N. wieder einzuführen,
und sind die Waaren für den Kaufmann JN. N. zu N. N.
bestimmt.
Die Richtigkeit dieser Deklaration bescheinige ich
mit§ meiner Unterschrift.
N. N. am ten 183
N. N
Abfertigung
de s Amts am Versendungsort.
Nummer Die vorstehend erklaͤrten Waaren sind, nachdem sie, bei genauer
des Revision, mit der vorstehenden Erklaͤrung ganz uͤbereinstimmend
Notizbuches. gefunden worden, von dem unterzeichneten Amt
in der nachstehend angegebenen Art mit Verschluß belegt worden.
Dieses bescheinigt hiermit
am ten 183
Königl. Amt.