Contents : Deutsche Wappenrolle.

Hersogtum  Braunschweig.
Landesfarben:  Lichtblau-Gelb,  (Tafel  XX,  12.)
Kokarde:  Lichtblau  (innen)  -Gold  (aussen).  (Tafel  XXI,  M.)
Die  Landesfarben  sind  von  den  Tinkturen  der  Löwen  in
den  Wappen  von  Lüneburg  und  Braunschweig  abzuleiten  und
wurden  von  jeher  so  geführt.  Der  Braunschweigische  Anzeiger
von  1748  erzählt,  dass  die  Braunschweigische  Hoffarbe  allezeit
gelb  und  blau  gewesen  sei.  Bis  zum  Jahre  1806  wurden  auch
die  Feldzeichen  des  Militärs  so  geführt;  von  1814—1830  waren
sie  dagegen  blau-weiss,  seit  1830  aber  wieder  blau-gelb.

Hersogtum  Sachsen-Meiningen  und  Herzogtum  Sachsen-Coburg
  und  Gotha  führen  dieselben  Landesfarben  und  dieselbe
Kokarde.

Landesfarben:  Grün-Weiss.  (Tafel  XX,  11.)
Kokarden:  Grün-Silber-Grün.  (Tafel  XXI,  L.)

Hersogtum  Sachsen-  Altenburg.
Landesfarben:  Weiss-Grün.  (Tafel  XIX,  4.)
Kokarde:  Grün-Silber-Grün.  (Tafel  XXI,  L.)

Von  den  sächsischen  Herzogtümern  wurden  1822  die  im
Jahre  1815  für  das  Königreich  Sachsen  geschaffenen  neuen
Landesfarben  ebenfalls  angenommen,  nur  die  Stellung  verändert,
welche  Aenderung  sich  bei  Altenburg  auf  die  Kokarde  beschränkte.

Hersogtum  Anhalt.
Landesfarben:  Rot-Grün-Weiss.  (Tafel  XX,  13.)
Kokarde:  Grün.  (Tafel  XXI,  N.)
Den  sächsischen  Farben  wurde  noch  das  Rot  des  brandenburgischen
  Adlers  aus  dem  Wappenschilde  angeschlossen.

Fürstentum  Schwarsburg-Sondershausen.
Landesfarben:  Blau-Weiss.  (Tafel  XX,  15.)
Kokarde:  Silber-Blau-Silber.  (Tafel  XXI,  P.)

Fürstentum  Schwarsburg-Rudolstadt.
Landesfarben:  Blau-Weiss.  (Tafel  XX,  ı<.)
Kokarde:  Blau-Silber-Blau.  (Tafel  XXU,  R.)

Die  alten  Hausfarben  der  Schwarzburgischen  Fürsten  sind
dem  goldenen  Löwen  im  blauen  Felde  entsprechend,  blau  und
gelb.  Seit  dem  Jahre  1801  wird  fast  ohne  Unterbrechung  in
der  Landesflagge  Gelb  durch  Weiss  ersetzt.  Nach  einer  Vereinbarung
  vom  Jahre  1866  führen  beide  Sjaaten  die  Landesfarben
  Blau  über  Weiss,  und  unterscheiden  sich  nur  durch  die
Kokarden.  Die  Zusammenstellung  von  Blau  und  Weiss  dürfte
vielleicht  von  den  Farben  der  beiden  aufgelegten  Schilde,  Schwarzburg
  und  Klettenberg,  im  grossen  Staatswappen,  abzuleiten  sein.

Fürstentum  Wealdeck-P’yrmont,

Fürstentum  Reuss  dä.  L.  und

Fürstentum  Reuss  j.  L.
führen  dieselben  Landesfarben  und  dieselben  Kokarden.

Landesfarben:  Schwarz-Rot-Gelb.  (Tafel  XX,  14.)
Kokarden:  Schwarz(innen)-Roth-Gold  (aussen).  (Taf.XX1,O.)

Die  Landesfarben  entsprechen  den  betreffenden  Wappenbildern
  dieser  Staaten.

Die  alten  Reussischen  Farben  waren  Schwarz-Gelb;  die
Siegelschnüre  der  Urkunden,  die  Banner  der  Leibwache  Heinrichs
  Posthumus  (Anfang  des  XVII  Jahrhunderts)  u  s.  w.  trugen
schwarz-gelbe  Farbe.  Erst  als  die  Fürsten  Reuss  dem  Rheinbund
  (1806)  beitraten,  machte  sich  ein  Rot  bemerkbar,  und  zwar
in  den  Schnüren  des  Militärs.  Die  Reussischen  Truppen  des
Rheinbundkontingents  für  den  Krieg  in  Spanien  trugen  schwarzgold-rote
  Kokarden.  Seit  dem  Jahre  1820  werden  auch  die
Siegelschnüre  der  Urkunden  so  gefärbt,  und  zwar  Schwarz- 



 

Rot-Gelb.  Die  alte  Landesfarbe  hat  sich  nur  mehr  in  den  Stadt-{farben
  der  beiden  Städte  Gera  und  Schleiz  erhalten.

Fürstentum  Schaumburg-Lippe.
Landesfarben:  Weiss-Rot-Blau.  (Tafel  XX,  16.)
Kokarde:  Silber  (aussen)  -Rot-Blau  (innen).  (Tafel  XXI,  S.)

Fürstentum  Lippe.

Landesfarben:  Gelb-Rot.  (Tafel  XXI,  17.)

Kokarde:  Gold  (aussen)  -Rot(innen).  (Tafel  AXI,  T.)
Die  Landesfarben  sind  der  Lippeschen  Rose  entnommen.

Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Landesfarben:  Weiss-Rot.  (Tafel  XXI,  18.)
Kokarde:  Silber  (aussen)  -Rot  (innen).  (Tafel  XXI,  U.)
Die  Farben  Lübecks  sind  sehr  alt;  die  Doppelzahl  der
Farben  bereits  auf  dem  Flüger  oder  Flügel  seiner  Schiffe  in  den
ältesten  Stadtsiegeln  zu  bemerken.

Freie  Hansestadt  Bremen.

Die  Landesfarben  sind  Rot  und  Weiss,  doch  werden  dieselben,
  einfach  untereinander  gestellt,  selten  gebraucht,  weil
stets  die  eigentliche  Landesflagge  (siehe  diese),  mit  oder  ohne
Wappen  zur  Verwendung  kommt.

Die  Kokarde  gleicht  der  Kokarde  von  Lübeck.

Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Auch  hier  kommt  stets  die  Landesflagge  zur  Anwendung.
Kokarde:  Silber  mit  rotem  Kreuz.  (Tafel  XXI,  V.)

Die  hamburgische  Kokarde  mit  dem  sogenannten  »Hanseatenkreuz«
  verdankt  ihre  Entstehung  dem  Jahre  1813,  als  im  März
dieses  Jahres  aus  den  Kontingenten  der  Hansestädte  eine  eigene
Legion  gebildet  wurde.  Als  Abzeichen  wählte  man  ein  rotes
Kreuz,  ähnlich  dem  weissen  Kreuze  der  preussischen  Landwehr.
Das  hanseatische  Kreuz  steht  in  gar  keinem  Bezuge  zur  alten
Hansa,  sondern  war  eine  vollkommene  Neubildung  des  XIX.  Jahrhunderts.


Die  Preussischen  Provinzen.

Die  Farben  der  Preussischen  Provinzen  sind  durch  Allerh.
Ordres  vom  22.  Oktober  1882,  28.  April  1884  und  3.  Juni  1892
bestimmt  worden.

Ostpreussen  (1882):  Schwarz-Weiss.  (Tafel  XIX,  2.)

Ostpreussen  führt  wie  das  Wappen  so  auch  die  Farben
mit  Preussen  gleich.

Westpreussen  (1882):  Schwarz-Weiss-Schwarz.  (Taf.  XX];  ı  9.)

Brandenburg  (1883):  Rot-Weiss.  (Tafel  XIX,  7.)

Stadtkreis  Berlin:  Schwarz-Rot-Weiss.  (Tafel  XXI,  20.)

Nach  einem  Beschluss  der  Stadtverordneten  vom  19.  Dezember
  1861.

Pommern  (1382):  Blau-Weiss.  (Tafel  XX,  15.)

Diese  Farben  stehen  in  keiner  Beziehung  zu  den  Farben
des  Wappens,  sondern  sind  die  Rock-  und  Kragenfarben  der
pommerschen  Landstände  von  1802  und  der  Landwehr  von  1813.
Bei  der  Bestattung  Herzogs  Bogislaws  XIV.  (1654)  waren  für
Vorpommern  Weiss-Rot,  für  Hinterpommern  Gelb-Rot  als  Landesfarben
  angenommen  worden.

Posen  (seit  9.  November  1896)  Weiss-Schwarz-Weiss.

Früher  (seit  Oktober  1882)  Rot-Weiss,  welche  Farben  aber
aus  politischen  Gründen  1896  aufgegeben  wurden,  leider  erst
nach  Fertigstellung  unserer  Tafeln,  so  dass  die  neuen  Landesfarben
  in  dieselben  nicht  mehr  aufgenommen  werden  konnten.
Der  Ritter  im  grösseren  Wappen  der  Provinz  trägt  jetzt,  der
Neuerung  entsprechend,  weiss-schwarze,  und  nicht  rot-weisse
Helmfedern,  wie  S.  15  angegeben  wurde.