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Dem Werthe von A mit 140 mg kommt in der Tabelle der Werth von 150 mg, dem
Invertzucker auf 100 Gesammtzucker mit 4,, die Zahl 5 am nächsten; am Kreuzungspunkte der
mit 5 Prozent Invertzucker bezeichneten Zeile mit der Spalte für 150 ma findet sich der Faktor 51,.
Wird dieser in die Formel * X Feingesetzt, so erhält man en X 51, = 4,56 Prozent Invert-
7256
zucker. Hierauf wird der Invertzucker durch Abzug von ½0 auf Sachharose umgerechnet und die
erhaltene Zahl (4/56 — 0,,3 — 4,,,) zu derjenigen der Polarisation hinzugezählt. Aus der Summe
und den Graden Brix ermittelt man alsdann den Quotienten in bekannter Weise.
2. Feststellung des Quotienten der auf Raffinosegehalt zu untersuchenden Inckerablänfe.
» Nachdem die Grade Brix des betreffenden Zuckerablaufs in der im Abschnitt 1 angegebenen
Weise ermittelt worden sind, wird der Zuckergehalt desselben aus der direkten Polarisation (P) und
der bei 20° C. oder bei einer wenig davon abweichenden Temperatur unter entsprechender Korrektur
zu ermittelnden Polarisation nach der Inversion (J) vermittelst der Formel
2 (Zucker) — 77 7r
783
festgestellt.
Will man außerdem den Gehalt an Raffinose ermitteln, so dient dazu die Formel R
5 —2
(Raffinose — —.
1,852
Die Inversion ist in der im Abschnitt 1 unter a angegebenen Weise zu bewirken.
Beispiel: Für einen Ablauf von 85,6 Brix, 76/6° direkter Polarisation und — 30“
Polarisation nach der Inversion (für das ganze Normalgewicht) berechnet sich der Zuckergehalt auf
W—————
O,839
— 50, Prozent
und der Quotient auf 5888.
II. Feststellung des Zuckergehalts raffinoseverdächtiger krystallisirter Zucker.
Die Feststellung des Zuckergehalts raffinosehaltiger krystallisirter Zucker erfolgt ebenso wie
diejenige raffinosehaltiger Zuckerabläufe nach den Vorschriften unter 12.
Als raffinosehaltig sollen nur solche Zucker angesehen werden, bei denen die Differenz des
Zuckergehalts nach der direkten Polarisation und desjenigen, welcher sich unter Anwendung der
Raffinoseformel ergeben hat, für Zucker der Klasse a mehr als 1 Prozent, für Zucker der Klassen b
und c mehr als 0, Prozent beträgt, weil geringere Differenzen mitunter auch bei raffinosefreien
Zuckern gefunden werden und möglicherweise die Folge von Untersuchungsfehlern sind.
Bei Differenzen von 1 beziehungsweise 0, Prozent oder weniger ist sonach das Ergebniß
der direkten Polarisation als der wirkliche Zuckergehalt des untersuchten Zuckers anzusehen. Ergiebt
die Polarisation unter 90, so ist von der weiteren Untersuchung abzusehen.
Bei der Angabe des Endergebnisses sind geringere Bruchtheile als volle Zehntel unberück-
sichtigt zu lassen. Beispielsweise ist ein Zuckergehalt von 97,19 auf 97,, abzurunden.
Schlußbestimmung.
Ueber jede Untersuchung ist eine schriftliche Befundsbescheinigung auszustellen und der
Amtsstelle, welche die betreffende Probe eingesendet hat, zu übermitteln. Die Bescheinigung hat
außer der genauen Bezeichnung der Probe zu enthalten:
I. bei der Feststellung des Quotienten von Zuckerabläufen:
1. in den eingangs unter a bezeichneten Fällen: » » *ê•2“
das spezifische Gewicht, die daraus berechneten Grade Brix, die direkte Polarisation
und den berechneten Quotienten;