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3. Justiz-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die wechselseitige Befreiung der Angehörigen des Deutschen Reichs und Rußlands
von der ihnen als Ausländern in Rechtsstreitigkeiten obliegenden Verpflichtung zur Sicher-
heitsleistung, Vorschußzahlung und Gebührenentrichtung. Vom 30. September 1897.
Die Kaiserlich Deutsche und die Kaiserlich Russische Regierung haben im gegenseitigen Ein-
vernehmen festgestellt, daß Deutsche in Nußland und Russen in Deutschland in den von ihnen als Haupt-
oder Nebenklägern anhängig gemachten Rechtsstreitigkeiten nur unter denselben Voraussetzungen und in
demselben Umfange verpflichtet sind, Sicherheit zu leisten, Kostenvorschuß zu zahlen oder Gebühren zu
entrichten, wie die Angehörigen des Landes, wo der Rechtsstreit betrieben wird.
Berlin, den 30. September 1897.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Hellwig.
4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich bayerische Zoll-Inspekior Schweiger in
München an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Duval
de Navarre den Hauptämtern zu Flensburg, Hadersleben, Kiel und Tönning als Stations-Kontroleur
mit dem Wohnsitz in Flensburg vom 1. Oktober d. J. ab beigeordnet worden.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Herrmann zu
Pillau an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Baehr
den Königlich sächsischen Hauptämtern zu Annaberg, Eibenstock, Chemnitz, Dresden, Freiberg und Meißen
als Stations-Kontroleur mit dem Wohnsitz in Dresden vom 1. Oktober d. J. ab beigeordnet worden.
5. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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2 der Ansgewiesenen. # strafung beschlossen hat. beschustel
1. 2. 3. « 4. 5. 6.
a) Auf Grund des §5. 39 des Strafgesetzbuchs:
1. Heinrich Janauscheksgeboren am 11. November 1854 zutvorsätzliche Brand.Königlich preußischer Re. 20. September
(Janousek), Schlosser, Prag, Böhmen, ortsangehörig zu stiftung (2 Jabre) gierungs = Präsident zu d. I
Radonitz, Bezirk Karolinenthal, eben. Zuchthaus, laut Er. Hannover,
daselbst, kenntniß vom 16.
s März 1895),
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