Inserate
für die einspaltige Korpuszeile
oder deren Raum 15 Pfg. erbittet
Otto Hasert's Buchdruckerei.
Kreisblatt.
Rummelsburg, den 29. September
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A. Amtlicher Teil.
Im Monat September müssen die Fuhrwerke auf Thausseen und städtischen
Straßen von 7 Uhr abends bis 5 Uhr morgens beleuchtet sein.
Stets rechts ausweichen! Links überholen!
Unter Bezugnahme auf meine allgemeine Verfügungen Nr. UI. 33 und 34/1914 vom 24. und
25. August d. IS. — UlIl. 9346. I. und U. Ang. — beauftrage ich die Königliche Regierung, für eine Möglchst
ausgiebtge Nutzbarmachung der in den Staatsforsten des dortigen Bezirkes etwa zu erwartenden Etchelmast für
die Schweinehaltung zu sorgen, sei es durch Oeffnen der masttragenden Bestäade für den Eintrieb von Schweinen,
sei es durch Ausgabe von Erlaubnisscheinen zum Sammeln von Etcheln. Diese Maßnahmen sind ohne Ruücksicht
auf die etwa mögliche und forstwirtschaftlich an sich erwünschte Verwertung der Eicheln zu Zurcken der Forstkultur
durchzuführen, auch würde etn Ausschluß masttragender Bestände von dem Schweineeintrteb oder von dem Eichelnsammeln
zu Gunsten der Ernährung des Wildes nur ausnahmsweise mit meiner besonderen Genehmtgung stattaft
sein.
Berlin, den 7. September 1914.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen, und Forsten. gez. Frhr. v. Schorlemer.
Vorstehenden Ministerialerlaß bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Die in Frage kommenden
Herren Ortsvorsteher wollen den Inhalt des Erlasses interessierten Kreisen mittellen. Die Königl. Oberförsterei
Treten hat gewünscht, daß sich die Bevölkerung wegen Sammelns der Eicheln und wegen des Schwetneeintriebs
an den Königl. Förster von Zelewski in Lauterbach bei Treten wende.
Rummelsburg, den 23. September 1914. Der Laudrat. i. V. Rehbein, Kreissekretär.
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wöchentlich zweimal.
pro Vierteljahr
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Um die Früchte des Waldes namentlich den ärmeren Teilen der Bevölkerung nach Möglichkeit zugute
kommen zu lassen, hat der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten die Köntglichen Regterungen
angewiesen, die bisherigen toxmäßigen Gebühren für die Erlaubntsscheine zum Sammeln von Beeren und Pilzen
in den Staatsforsten für den laufenden Herbst durchweg auf 5 Pfennig für den Zettel zu ermäßigen und zugleich
dem für das Familienhaupt ausgestellten Zettel Sültigkeit für die ganze Familte (Hausgenossenschaft) zu geben.
Besonders das Einsammeln der eßdaren Pilze, die der Wald zumal bei feuchter Witterung in großen Mengen
erzeugt, soll von der Verwaltung in jeder Welse begünstigt werden.
· Ich ersuche ergebenst, den Gemeinden und öffentlichen Anstalten des dortigen Regierungsbezirks, die
Waldungen besitzen, das gleiche Entgegenkommen der Bevölkerung gegenüber zu empfehlen.
Für die Landräte (Oberamtmänner) und die Stadtkreise des Bezirks sind Abdrucke dieses Erlasses beigefügt:
Berlin, den 17. September 1914, Der Minister des Innern. J. A. Freund.
Vorstehenden Erlaß bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Rummelsburg, den 25. September 1914. Der Landrat, von Trebra