Metadata : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

Inserate
für  die  einspaltige  Korpuszeile
oder  deren  Raum  15  Pfg.  erbittet
Otto  Hasert's  Buchdruckerei.

Kreisblatt.

Rummelsburg,  den  29.  September

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A.  Amtlicher  Teil.

Im  Monat  September  müssen  die  Fuhrwerke  auf  Thausseen  und  städtischen
Straßen  von  7  Uhr  abends  bis  5  Uhr  morgens  beleuchtet  sein.
Stets  rechts  ausweichen!  Links  überholen!

Unter  Bezugnahme  auf  meine  allgemeine  Verfügungen  Nr.  UI.  33  und  34/1914  vom  24.  und
25.  August  d.  IS.  —  UlIl.  9346.  I.  und  U.  Ang.  —  beauftrage  ich  die  Königliche  Regierung,  für  eine  Möglchst
ausgiebtge  Nutzbarmachung  der  in  den  Staatsforsten  des  dortigen  Bezirkes  etwa  zu  erwartenden  Etchelmast  für
die  Schweinehaltung  zu  sorgen,  sei  es  durch  Oeffnen  der  masttragenden  Bestäade  für  den  Eintrieb  von  Schweinen,
sei  es  durch  Ausgabe  von  Erlaubnisscheinen  zum  Sammeln  von  Etcheln.  Diese  Maßnahmen  sind  ohne  Ruücksicht
auf  die  etwa  mögliche  und  forstwirtschaftlich  an  sich  erwünschte  Verwertung  der  Eicheln  zu  Zurcken  der  Forstkultur
durchzuführen,  auch  würde  etn  Ausschluß  masttragender  Bestände  von  dem  Schweineeintrteb  oder  von  dem  Eichelnsammeln
  zu  Gunsten  der  Ernährung  des  Wildes  nur  ausnahmsweise  mit  meiner  besonderen  Genehmtgung  stattaft
  sein.
Berlin,  den  7.  September  1914.

Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen,  und  Forsten.  gez.  Frhr.  v.  Schorlemer.

Vorstehenden  Ministerialerlaß  bringe  ich  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis.  Die  in  Frage  kommenden
Herren  Ortsvorsteher  wollen  den  Inhalt  des  Erlasses  interessierten  Kreisen  mittellen.  Die  Königl.  Oberförsterei
Treten  hat  gewünscht,  daß  sich  die  Bevölkerung  wegen  Sammelns  der  Eicheln  und  wegen  des  Schwetneeintriebs
an  den  Königl.  Förster  von  Zelewski  in  Lauterbach  bei  Treten  wende.

Rummelsburg,  den  23.  September  1914.  Der  Laudrat.  i.  V.  Rehbein,  Kreissekretär.

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wöchentlich  zweimal.
pro  Vierteljahr

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Um  die  Früchte  des  Waldes  namentlich  den  ärmeren  Teilen  der  Bevölkerung  nach  Möglichkeit  zugute
kommen  zu  lassen,  hat  der  Herr  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  die  Köntglichen  Regterungen
angewiesen,  die  bisherigen  toxmäßigen  Gebühren  für  die  Erlaubntsscheine  zum  Sammeln  von  Beeren  und  Pilzen
in  den  Staatsforsten  für  den  laufenden  Herbst  durchweg  auf  5  Pfennig  für  den  Zettel  zu  ermäßigen  und  zugleich
dem  für  das  Familienhaupt  ausgestellten  Zettel  Sültigkeit  für  die  ganze  Familte  (Hausgenossenschaft)  zu  geben.
Besonders  das  Einsammeln  der  eßdaren  Pilze,  die  der  Wald  zumal  bei  feuchter  Witterung  in  großen  Mengen
erzeugt,  soll  von  der  Verwaltung  in  jeder  Welse  begünstigt  werden.

·  Ich  ersuche  ergebenst,  den  Gemeinden  und  öffentlichen  Anstalten  des  dortigen  Regierungsbezirks,  die
Waldungen  besitzen,  das  gleiche  Entgegenkommen  der  Bevölkerung  gegenüber  zu  empfehlen.
Für  die  Landräte  (Oberamtmänner)  und  die  Stadtkreise  des  Bezirks  sind  Abdrucke  dieses  Erlasses  beigefügt:

Berlin,  den  17.  September  1914,  Der  Minister  des  Innern.  J.  A.  Freund.

Vorstehenden  Erlaß  bringe  ich  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis.
Rummelsburg,  den  25.  September  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra