Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

116  1866.

frist  nachgewiesen  werden  kann.  Auch  wird  die  Neuheit  der  Erfindung  im  Sinne  der,
nach  der  Bekanntmachung  des  vormaligen  Fürstlichen  Geheimeraths-Collegiums  vom
12.  April  1843  bei  Ertheilung  von  Erfindungspatenten  in  den  deutschen  Zollvercins=Staaten
  zu  beobachtenden  Grundsätze  ausdrücklich  vorausgesetzt.
Die  unterzeichnete  Fürstliche  Regierung  macht  solches  zur  allgemeinen  Nachachtung
hiermit  öffentlich  bekannt.
Rudolstadt,  den  29.  September  1866.

Fürstl.  Schwarzb.  Regierung.
v.  Bertrab.
K.  A.  Vater.