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frist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der,
nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom
12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvercins=Staaten
zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 29. September 1866.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
v. Bertrab.
K. A. Vater.