Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

76

Muster  18.
In  Zeile  11  ist  statt  „Entlassungsprüfung“:  „Reifeprüfung  (Schlußprüfung)“  zu  setzen.

Muster  20.
In  der  Überschrift  der  „Liste“  und  der  „Nachtragsliste“  wird  für  „im  Bezirke  des  Armeekorps“
  gesetzt:
„im  Landwehrbezirke  “

Die  8.  Spalte  „Bezirkskommando“  kommt  in  Wegfall.
Muster  21.
Unter  „Erläuterungen“  ist  als  Ziffer  4  aufzunehmen:

„4)  Bei  Ersatzvorschlägen  ist  in  jedem  Falle  der  Name  des  Mannes  anzugeben,  für
welchen  Ersatz  gestellt  wird."“

Hinter  Muster  23  ist  einzufügen  Muster  24  zu  §  129:
„Muster  24  zu  §  129.
Piste
der  bei  dem  Bekleidungsamte  des  korps  beschäftigten  Zivilhandwerker,  welche

von  dem  Bezirkskommanddo  kontrolliert  werden  und  vom  Waffendienste
für  das  Mobilmachungsjahr  19  zurückzustellen  sind.

 

i  Wann  und  bei  w

miliennamen  ohnun
JFaemili  «  Wassen=  welchem  Truppen-  5  a  Ve—
E  und  Dienstgrad  9  teil  in  das  meckungen
S  -
—  Vornamen  gattung  stehende  Heer  g
2  eingetreten  Ort  Kreis  Straße

 

 

 

 

 

 

 

Die  Richtigkeit  bescheinigt
,  den  19
Der  Vorstand  des  Bekleidungsamts  des  korps.

Bemerkung:  Verängerungen  (§  129,  3)  sind  nach  Ab=  und  Zugängen  zu  trennen.“