38 Geschichtliche Einführung.
Paris. Dort fand das große Börsenspiel um Länder statt, und
Talleyrand war der unehrliche Makler: in tiefer Selbstentwürdigung
eilte alles dorthin, die gierige Länderjagd mitzumachen. „Wenige
unter den großen Staatsumwälzungen der neueren Geschichte erscheinen
so häßlich, so gemein, so niedrig.“ Der Reichsdeputationshauptschluß
vom 25. Februar 1803 wurde am 27. April zum Reichsgesetze
erhoben. Bis auf die Güter des Deutschen und Johanniter-Ordens und
das Stift Regensburg wurden alle reichsunmittelbaren Güter der katholischen
Kirche säkularisiert, alle Reichsstädte bis auf sechs mediatisiert,
d. h. an die zu entschädigenden Fürsten verteilt, im ganzen
über 1700 Quadratmeilen mit circa 3 Millionen Einwohnern, wovon
Bayern den Löwenanteil erhielt. So wenig lebensfähig die eingezogenen
Territorien waren, so enthielt doch ihre Verteilung einen
Rechtsbruch. Das Reich bewies, daß es seinen Mitgliedern auch
nicht mehr den Schutz ihrer Rechte gewähren könne, und unterschrieb
mit dem Reichsd tschluß sein Todesurteil. Im Gefühle
der sich immer mehr auflösenden Neichsordnung nahm Franz II. am
14. August 1804 den erblichen Titel eines Kaisers von Oesterreich
an. Bayern, Württemberg, Baden erhielten für Unterstützung im
Kriege 1805 Gebietserweiterungen, Nangerhöhungen und volle Souveränität,
Schweden riß Neuvorpommern los, Napoleon bildete ein
gleichfalls souveränes Herzogtum Kleve-Berg, Preußen empfing hierfür
Hannover — da begannen die süddeutschen Fürsten Unterhandlungen
und unterzeichneten am 17. Juli 1806 die vom 12. Juli
datierte Rheinbundsakte. Eine Note Napoleon's an den Reichstag
vom 1. August erklärt, daß er die „confédération germanique“
nicht mehr anerkenne; am gleichen Tage richten die Rheinbundsfürsten
eine Erklärung nicht mehr an den Reichstag, sondern an die einzelnen
Gesandten, in welcher sie die Lossagung aussprechen." Der
Reichstag ging stumm auseinander. Kaiser Franz legte am 6. August
die Krone nieder und erklärte das „reichsoberhauptliche Amt
und Würde“ für erloschen und Oesterreich aller Reichspflichten
ledig. Ruchlos wäre jenes Manifest gewesen und hochverräte-1
G. v. Meyer, Corpus juris Bundesrechts (1822, in 2 Bänden)
confoederationis Germanicace I, 85. ist auch für das Folbende zu be-Diese
Sammlung der Quellen des nuczen.