Metadata : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

38  Geschichtliche  Einführung.

Paris.  Dort  fand  das  große  Börsenspiel  um  Länder  statt,  und
Talleyrand  war  der  unehrliche  Makler:  in  tiefer  Selbstentwürdigung
eilte  alles  dorthin,  die  gierige  Länderjagd  mitzumachen.  „Wenige
unter  den  großen  Staatsumwälzungen  der  neueren  Geschichte  erscheinen
so  häßlich,  so  gemein,  so  niedrig.“  Der  Reichsdeputationshauptschluß
  vom  25.  Februar  1803  wurde  am  27.  April  zum  Reichsgesetze
erhoben.  Bis  auf  die  Güter  des  Deutschen  und  Johanniter-Ordens  und
das  Stift  Regensburg  wurden  alle  reichsunmittelbaren  Güter  der  katholischen
  Kirche  säkularisiert,  alle  Reichsstädte  bis  auf  sechs  mediatisiert,
  d.  h.  an  die  zu  entschädigenden  Fürsten  verteilt,  im  ganzen
über  1700  Quadratmeilen  mit  circa  3  Millionen  Einwohnern,  wovon
  Bayern  den  Löwenanteil  erhielt.  So  wenig  lebensfähig  die  eingezogenen
  Territorien  waren,  so  enthielt  doch  ihre  Verteilung  einen
Rechtsbruch.  Das  Reich  bewies,  daß  es  seinen  Mitgliedern  auch
nicht  mehr  den  Schutz  ihrer  Rechte  gewähren  könne,  und  unterschrieb
mit  dem  Reichsd  tschluß  sein  Todesurteil.  Im  Gefühle
der  sich  immer  mehr  auflösenden  Neichsordnung  nahm  Franz  II.  am
14.  August  1804  den  erblichen  Titel  eines  Kaisers  von  Oesterreich
an.  Bayern,  Württemberg,  Baden  erhielten  für  Unterstützung  im
Kriege  1805  Gebietserweiterungen,  Nangerhöhungen  und  volle  Souveränität,
  Schweden  riß  Neuvorpommern  los,  Napoleon  bildete  ein
gleichfalls  souveränes  Herzogtum  Kleve-Berg,  Preußen  empfing  hierfür
  Hannover  —  da  begannen  die  süddeutschen  Fürsten  Unterhandlungen
  und  unterzeichneten  am  17.  Juli  1806  die  vom  12.  Juli
datierte  Rheinbundsakte.  Eine  Note  Napoleon's  an  den  Reichstag
vom  1.  August  erklärt,  daß  er  die  „confédération  germanique“
nicht  mehr  anerkenne;  am  gleichen  Tage  richten  die  Rheinbundsfürsten
eine  Erklärung  nicht  mehr  an  den  Reichstag,  sondern  an  die  einzelnen
  Gesandten,  in  welcher  sie  die  Lossagung  aussprechen."  Der
Reichstag  ging  stumm  auseinander.  Kaiser  Franz  legte  am  6.  August
  die  Krone  nieder  und  erklärte  das  „reichsoberhauptliche  Amt
und  Würde“  für  erloschen  und  Oesterreich  aller  Reichspflichten
ledig.  Ruchlos  wäre  jenes  Manifest  gewesen  und  hochverräte-1

  G.  v.  Meyer,  Corpus  juris  Bundesrechts  (1822,  in  2  Bänden)
confoederationis  Germanicace  I,  85.  ist  auch  für  das  Folbende  zu  be-Diese
  Sammlung  der  Quellen  des  nuczen.