362 Krieg und Kriegsrecht im Allgemeinen.
(mit richtigem Hinweis auf die auch hier strengere Ansicht von Bynkershoek
und Wurm, sowie von Wheaton) § 123 a. E. und Note 7 das. und dazu,
bezw. dagegen Gefscken a. letzt. O., 1. auch Calvo 8 1710. Aber diese Frage
gehört wieder in die internen Beziehungen der Verbündeten (s. oben 8 63) und
deshalb ebenfalls nicht hierher.
Siebentes Kapitel.
Kriegsseld und Kriegsziel.
S 88.
Das Kriegsfeld.
Literatur: Klüber. Europ. Völkerrecht, § 212. — Heffter § 118. — Resch
8 144. — Lentner S. 62. — Perels, Das intern. öffentl. Seerecht der
Gegenwart, S. 174.
Unter Kriegsfeld oder Kriegs schauplatz (auch Kriegsbereich
oder Kriegsraumt) oder auch Kriegs gebiet?) ist im gewöhnlichen
Sinne derjenige Theil der Erdoberfläche zu verstehen, auf welchem
factisch gekriegt wird. Das ist in der Regel der Natur der Dinge nach —
außer dem offenem Meere — das (Land-= und Sce.) Gebiet der kriegführenden
Mächte. Aber auch anderes, neutrales Gebiet muß in jenem
gewöhnlichen Sinne Kriegsfeld genannt werden, sobald factisch Krieg
auf ihm geführt wird.
Im rechtlichen und engeren Sinne mit der Bedentung, daß es
zum Schauplatz des Krieges gemacht werden darf und der kriegs.
rechtlichen Behandlung untersteht, ist dagegen Kriegsfeld nur
das Gebiet der Kriegführenden, dazu das offene Meer. Denn nur das
Gebiet der Kriegführenden bildet rechtlich den Gegenstand des Angriffes
und der kriegsrechtlichen Behandlung, d. i. der Duldung der durch den
Krieg herbeigeführten Nachtheile, Lasten, Leiden und Gefahren. Das
offene Mcer gehört aber dazu, weil es für die beliebige Benutzung
Aller frei ist, und deshalb so weit, als diese Freiheit nicht gewissen Beschränkungen
bezüglich der Kriegführung im Interesse des Handels unterliegt,
auch zur Benutzung als Kriegsfeld Allen offen steht. Dagegen ist
alles andere occupirte Territorium, also das Gebiet dritter, neutraler
Staaten kein Kriegsfeld. ) Es ist vielmehr der Kriegführung entzogen
und gegen dieselbe durchaus geschützt,) soweit wirklich strenge Nentralität
beobachtet wird.