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3. Militär-Wesen.
An Stelle des Dr. Richard Zuelzer zu Moskau (Bekanntmachung vom 7. Januar d. J., Central-Blatt
S. 6) ist dem praklischen Arzte Dr. Albert Schultzen zu St. Petersburg auf Grund des §F. 42 Ziffer 2
der Wehrordnung bis auf Weiteres die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1a
und b daselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militär-
pflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in dem inneren Rußland haben und
sich zu der ärztlichen Untersuchung in Moskau melden. "
Berlin, den 19. November 1901.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rothe.
4. Post= und Telegraphen= Wesen.
Bekanntmachung.
Ergänzung der Bestimmungen über Fernsprech-Nebenanschlüsse.
Zu den unterm 31. Januar 1900 erlassenen Bestimmungen über Fernsprech-Nebenanschlüsse
(Central-Blatt S. 23) tritt am Schlusse von Nr. 1 1 folgender neue Absatz hinzus
„Flächen, die durch fremden Grund und Boden, öffentliche Wege, Plätze oder öffentliche
Gewässer von dem Grundstücke des Hauptanschlusses getrennt sind, gelten als besondere
Grundstücke.“
Berlin W. 66, den 15. November 1901.
In Vertretung des Reichskanzlers.
Kraetke.
5. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
s Name und Stand Alter und Heimath Orund Behörde, welche die Datum
2 l am Ausweisun des
. der Bestrafung. 6. Ausweisungs-
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. I o. 4. b. 6.
a) Auf Grund des F. 39 des Strafgesetzbuchs.
(.) Josef Wisniewski, geboren am 11. November 1848 zu Diebstahl im Rück. Königlich preußischer
Schmiedegesellt, Mokra, Kreis Czenstochau, Gou- fall (1 Jahr Zucht-, Regierungs-Prasiden!
s vernement Peirikau, Polen, russischer haus, laut Erlenmt-r zu Königsberg,
I Staatsangehöriger, niß vom 22. No-
vember 1900) und!
Betteln, !
2. November
d. J.
70“