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Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Theile anzusehen (C. 35
Nr. 10); die übrigen Fleischtheile sind als genußtauglich zu erklären (vergl. §. 40), sofern nicht ein anderer
Beanstandungsgrund vorliegt.
12. Die Schweineseuche.
chaht Diese Seuche kommt häufig bei den Thieren mit der Schweinepest (vergl. Nr. 18) vergesell-
schaftet vor.
An Schweineseuche leidende lebende Thiere zeigen Athembeschwerden und Husten. Daneben
können Schwäche, verringerte Freßlust, wenig hervortretende Hautröthe sowie Verstopfung vorhanden sein.
Die Krankheit verläuft indeß häufig ohne auffällige äußere Erscheinungen.
Mit Schweineseuche behaftete geschlachtete Thiere lassen fast regelmäßig eine Lungen= und
Brustfellentzündung erkennen. Der kranke Theil der Lungen sieht Anfangs dunkelroth, später mehr grau-
roth aus, sühlt sich derb an, und in dem verdichteten Gewebe findet man scharf umschriebene gelbe oder
auch grauweiße Herde. Das Lungen= und das Brustfell ist meist mit entzündet, trübe und mit faserigen
bis schwartigen Auflagerungen bedeckt; die Lungen sind mit der Brustwand oft verklebt. Die Lymph=
drüsen an der Lungenwurzel sind sehr saftreich, geschwollen und geröthet. Am Herzbeutel sind oft Auf-
lagerungen oder Bindegewebswucherungen vorhanden, in Folge deren es zu Verklebungen und Ver-
wachsungen des Herzbeutels mit dem Herzen kommen kann.
Wie beim Rothlaufe (vergl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise gestattet werden
(§§. 15, 11 Abs. 1, Abs. 3). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§§. 14, 32). Die Beurtheilung
des Fleisches bleibt dem Thierarzie vorbehalten (§. 31).
13. Die Schweinepest.
Der Erreger der Schweinepest verursacht schwere Entzündungen des Verdauungsrohrs und Ent-
zündungen der Haut.
Die Erscheinungen am lebenden Thiere sind: Abgeschlagenheit, Abnahme der Freßlust, Ver-
stopsung, später stinkender Durchfall und Abmagerung, ferner mit grindarligen schwärzlichen Krusten bedeckte
Flecke an Rüssel, Ohren, Hals, Rücken und After. Nicht selten findet sich eine eitrige Entzündung der
Augenbindehaut vor.
Beim geschlachteten Thiere sind oberflächliche und tiefere, graue und graugelbe Verschorfungen
in Form von Knötchen, größeren Platten, bröcklichen Knöpfen und mehr oder weniger tiefgehende
geschwürige Entzündungen im Bereiche des Verdauungsrohrs, insbesondere des Blind= und Grimm-
darmes, vorhanden.
Auf die Schlachtoieh= und Fleischbeschau finden die Bestimmungen für Schweineseuche (vergl.
Nr. 12) sinngemäße Anwendung.
14. Die Ruhr.
Als Ruhr oder weiße Ruhr bezeichnet man eine bei Kälbern, seltener bei Lämmern seuchenartig
auftretende Magen= und Darmentzündung.
Am lebenden Thiere findet man einen unstillbaren Durchfall, Anfangs schmierigen, hellgelben
oder grünlichen, später weißlichen, dünnflüssigen, übelriechenden Koth. Der Durchfall stellt sich in den
ersten Tagen nach der Geburt ein und führt meist nach ein bis zwei Tagen unter hochgradigem Kräfte-
verfalle zum Tode.
Erscheinungen am geschlachteten Thiere sind: Starke Abmagerung, verwaschene Röthung der
Dünn= und Dickdarmschleimhaut, Schwellung und blutigwässerige Durchtränkung der Gekrösdrüsen, kleine
Blutungen am serösen Ueberzuge des Herzens, am Brust= und Bauchfelle, schmutzigrothe Färbung und
feuchte Beschaffenheit des Muskelfleisches.
Auf Ruhr ist namentlich zu achten bei Kälbern (F. 8). Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau
bleibt dem Thierarzte vorbehalten (§8. 11, 31).
15. Die Diphtherie der Kälber.
Der Erreger der Kälberdiphtherie ruft tiefgehende Entzündungen und Verschorfungen der Maul-
und Rachenschleimhaut, manchmal auch der Schleimhaut des Kehlkopfs, der Luftröhre, des Schlundes
und des Pansens hervor. Diese örtlichen Entzündungen kennzeichnen sich durch scharf begrenzte grau-