Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

 

6.

a)  Alter,
b)  Körperbau  und

e)  Ernahrungszustand


des  Farren.

7.

Rasse  des  Farren
und  bei  Gemeindefarren
  der  weiblichen
Viehrassen,  für
welche  der  Farre
bestimmt  und
geeignet  ist.

Farbe  und  Abzeichen
des  Farren.

9.

Qualitätsklasse
des  Farren,
oder  Angabe  der
Versagung  des
Zulassungsscheins.

10.

Bemerkungen.

Ein  Falle  der  Veragung
  des  Zulassacung
  des  kurze
Angabe  der  Gründe.)