Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

538 
— 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
— ——————— 1 J 
—n — 
S—S—————— — 
———————— 
21. 
22. 
23. 
Kanzleidiener, Hilfsdiener bei dem Ministerium 
des Innern, dem Verwaltungsgerichtshofe, dem 
Verwaltungshofe, der Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues, dem Generallandesarchiov, 
dem Verwaltungsrate der Generalbrandkasse 
und dem Statistischen Bureau (bezw. Statistischen 
Landesamte), 
Diener (etatsmäßige und nichtetatsmäßige) bei 
den Landeskommissären und Bezirksämtern, 
Schutzmänner, (Polizeisergeanten, sPolizei- 
wachtmeister, 
Trinkhalleverwalter in Baden, 
Verwalter des Friedrichsbades in Baden, 
sBadewärter im Friedrichsbad in Baden, 
Portier im Friedrichsbad in Baden, 
Heizer bei der Bad-Anstalten-Verwaltung in 
Baden, 
Hausmeister im Landesbad in Baden, 
. Wärter bei der Heil-- und Pflegeanstalt zu 
Pforzheim, 
Aufseher beim polizeilichen Arbeitshause, 
Brückenwärter, 
uStraßenwärter, 
Straßenmeister, 
. Brückenmeister, 
.Dammeister, 
.Floßaufseher, 
HBauaufseher, 
4Kanzleigehilfen 
bei dem Ministerium des 
Innern, dem Verwaltungsgerichtshofe, dem 
Verwaltungshofe, der Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues, dem Generallandesarchiv, 
dem Verwaltungsrate der Generalbrandkasse, 
bei der Landesgewerbehalle, beim Statistischen 
Landesamt und bei sämtlichen Bezirksstellen, 
Bureauassistenten bei den Wasser-und Straßen- 
bau-Inspektionen, 
+Incipienten der Bezirksämter, 
Aktuare, Polizeiaktuare und #Registratoren 
der Bezirksämter, 
.Gendarmen, Wachtmeister, JOberwacht- 
meister. 
  
zu zwei Dritteln. 
— 
4# 
Hälfte. 
31 Hälfte. 
#n. , . 
Ministerium des Innern. 
  
Verwaltungshof. 
— 
Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Ministerium des Innern. 
Kommando des Gen- 
darmeriekorps. 
  
IV. Ministerium der Einanzen. 
1. Kanzleidiener (auch Hilfskanzleidiener) beim 
Ministerium, bei der Domänendirektion, Steuer- 
direktion und Zolldirektion, 
Finanzministerium. 
  
Es können auch Unter- 
offiziere angestellt wer- 
den, welche nicht im 
Besitze des Civilver- 
sorgungsscheins sind; 
dieselben müssen je- 
doch neun Jahre bei 
der Fahne, darunter 
fünf Jahre als Unter- 
offiziere, oder — wenn 
solche Leute nicht in 
hinreichender Zahl vor- 
handen — mindestens 
drei Jahre als Unter- 
offizier gedient haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.