Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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muß durch den vom Absender durch Unterstreichung hervorzuhebenden Vermerk 
„Durch Eilboten“ ausgedrückt werden. Bezeichnungen wie „Dringend, Eilig“ usw. 
sind zur Kundgebung des Verlangens der Eilbestellung nicht ausreichend. 
Wegen der Zulässigkeit des Verlangens der Eilbestellung durch den Empfänger 
siehe unter XII. - 
III Die Zustellung von Eilsendungen erfolgt in der Regel sogleich nach der 
Ankunft bei der Bestimmungs-Postanstalt. Während der Nachtstunden von 10 Uhr 
Abends bis 6 Uhr früh findet jedoch keine Eilbestellung statt; nur wenn der Absender 
dem Vermerk „Durch Eilboten“ auf der Adresse hinzugefügt hat „auch Nachts“, wird 
die Eilbestellung auch während dieser Nachtstunden ausgeführt. 
b) Im Abs. V ist statt der beiden letzten Sätze zu setzen: 
Die oberste Postbehörde ist indes berechtigt, die bezeichneten Gewichts= und Wert- 
grenzen für bestimmte Orte dauernd oder vorübergehend zu erweitern und die unter VI 
festgesetzten Gebühren entsprechend zu erhöhen; ebenso kann die Postbehörde, soweit 
es sich um Sendungen mit Wertangabe, Postanweisungen oder Pakete handelt, die 
vom Absender etwa gewünschte Nacht-Eilbestellung beschränken. 
Vorstehende Anderungen treten mit dem 1. April 1904 in Kraft. 
Berlin W. 66, den 15. März 1904. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke. 
  
Bekanntmachung. 
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 
Auf Grund des Artikel 11II des Gesetzes, betreffend einige Anderungen von Bestimmungen 
über das Postwesen vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 715—719), wird der Geltungsbereich 
der Ortstaxe (§ 50, 7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) 
auf die in dem nachstehenden Nachtragsverzeichnis aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt. 
Berlin, den 15. März 1904. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke. 
  
VIII. nachtrag 
zum 
Verzeichnisse der Nachbarpostorte, auf die der Geltungsbereich der Ortstaxe 
ausgedehnt wird. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Namen der Nachbarpostorte. Namen der Nachbarpostorte. 
Algringen. Kneuttingen-Hütte Baumschulenweg Steglitz 
(Lothr.)“) b. Berlin 
Bant Heppens (Oldenburg)“) "= Südende 
Baumschulenweg Mariendorf Berlin. Mariendorf 
b. Berlin Steglitz 
  
  
  
*) Vom Tage der Einrichtung einer Postagentur ab.
	        
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