Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Zufolge Beschlusses der durch Artikel 7 des Brüsseler Vertrags über die Behandlung des Zuckers 
vom 5. März 1902 (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 7) eingesetzten ständigen Kommission ist unter Aufhebung 
der vorläufigen Annahme (Bekanntmachung vom 4. September 1903) ) bei der Einfuhr von Zucker 
argentinischer Herkunft an Ausgleichszoll festgesetzt für 100 kg raffinierten oder Zucker von 96° Po- 
larisation und mehr 19,,0 frs = 15,)2 , für 100 kg nicht raffinierten oder Zucker von weniger als 
96· Polarisation 15,o5 frs = 12,04 A., für 100 kg Kandis 10,50 frs — 8,40 M. 
Berlin, den 17. Juli 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
  
4. Post= und Telegraphenwesen. 
  
Bekanntmachung. 
Vom 1. August ab tritt im Verkehre der Funkentelegraphenstation auf Borkumriff-Feuerschiff 
insofern eine Beschränkung ein, als diese Station funkentelegraphisch in der Regel nur noch mit der 
Küstenstation in Borkum-Leuchtturm in Verbindung zu treten hat. Mit Schiffen in See darf die 
Station Borkumriff fortan funkentelegraphisch nur in Fällen der Not verkehren. 
Berlin W. 66, den 19. Juli 1905. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Kraetke. 
  
5. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
9 Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die - 
— U 
7 . Ausweisung 
S. Z der Bestrafung. Ausweisungs- 
2 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses 
1. 2. . 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Johann Arnold geboren am 3. Oktober 1860 zu Heer-18 schwere und 1 ein-Königlich Preußischer 6. Juni d. J. 
Pypers, Heizer len, Niederlande, niederländischer) facher Diebstahll Regierungspräsident zu 
und Kleinhändler, Staatsangehöriger, (15 Jahre Zuchthaus Aachen, 
laut Erkenntnis vom 
10. Mai 1890), 
1 
*) Zentralblatt für 1903 S. 630. 
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