Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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lang  das  Abendmahl  versaͤume;  Mann  oder  Weib,  Knecht
oder  Magd,  die  sich  des  Calvinismus  verdächtig  machen  würden,
  sollten  in  gleiches  Strafgeld  verfallen  seyn  ).

Juden  und  Hexen  fühlten  leider  gewöhnlich  die  erste
Wirkung  des  neuerwachenden  Religionseifers,  und  so  war
leider  der  Fall  auch  dießmal,  daß  alte  Edicte  mit  erneuter
Strenge  hervorgesucht,  und,  wie  man  selbst  damals  kaum
mit  gewaltsamer  Unterdrückung  natürlicher  Mitleidstriebe
thun  konnte,  zur  Ehre  des  göttlichen  und  christlichen  Namens
  unerbittlich  vollzogen  wurden.  Herzog  Julius  selbst
war  oft  wegen  der  Menge  bekümmert,  die  er  als  Heren
und  Zauberer  verbrennen  lassen  sollte,  das  Schicksal  der
Weiber,  deren  manche  er  unschuldig  hielt,  gieng  ihm  sehr
nahe,  und  sowohl  Richtern  als  Geistlichen  empfahl  er  die
Vorsicht,  die  man  selbst  über  der  Menge,  so  schrecklich  es
war,  vergessen  zu  haben  schien  **):  aber  Gefühle  und  Anwandlungen
  dieser  Art,  welche  zum  Theil  auch  das  Neue
häufigerer  Erecutionen  zeigen??#),  mußten  bekämpft,  und

*)  Aus  Herz.  Julius  Edict  vom  ro.  Mai  1585.  Daß  aber  zwei
Heinrichstädtische  Marken,  so  ist  die  Strafe  im  Edict  ausgedrückt,
  auf  vier  Goldgulden  berechnet  werden,  erhellt  aus  Herz.
August  Hofgerichtsordn.  S.  605.  «

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„bat,  aliorum  exemplo  admonitus  de  lamiis  videlicet  sirygibus
  vel  sagis  ut  vocant  sepius  disquirebat,  num  ea  præstare
et  eflicere  possent,  dus  lormentis  adachg  perpetrasse  se  fateniur.
  Ac  hominum  Melancholicorum,  anicularum  et  vitularum
  miseram  condilionem  miserebatur  vicemque  eorum
vere  dolebat  eie.  Schade  daß  der  Raum  nicht  leidet,  die
ganze  vortreffliche  Stelle  einzurücken.

Schon  Herz.  Henrich  Julius  scheint  gleichgültiger  dabel  gewesen
  zu  seyn:  sein  Leichenredner  Steinmeß  rühmt  ihm  zum