Vorladung.
Zur Feststellung der Entschädigung für die in nachstehender Nachweisung bezeichneten Grundstücke habe ich
Termin auf Freitag, den 26. März 1915, vormittags 10 Uhr,
an Ort und Stelle
126)
anberaumt.
Grundbuchbezeichnung
Größe
der zu
enteignenden
Fläche
Des Eigentümers Gesamt-Lage
größe Bemerkungen
Name, Vorname,
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Stand
Wohnort
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Dittmer, August, Eigentümer
Schillersdorf
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oberhalb
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Alle an diesen Grundstücken Berechtigten werden aufgefordert, in dem Termin zu erscheinen und unter Beibringung der
erforderlichen Beweismittel ihre Rechte wahrzunehmen. Bei ihrem Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und
wegen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden.
Stettin, den 15. März 1915.
Königliche Regierung.
Der Enteignungs-Kommissar.
Hennig,
Regierungsrat.