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Preußen und der norddeutsche Bund.
und anderen Geschäfte des Ausschusses nöthigen technischen Beamten werden
auf Vorschlag des Ausschusses mittels des Finanz-Etats bestimmt. Die Besetzung
dieser Stellen erfolgt durch den Ausschuß selbständig. Ständische
Localcommissionen. Für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung
einzelner ständischer Anstalten können besondere ständische Commissionen und
Commissare bestellt werden. Ständische Institutsbeamte. Ueber die von den
einzelnen ständischen Instituten anzustellenden Beamten wird durch die. für
diese Institute zu erlassenden Ordnungen bestimmt. Bestallungen. Sämmtliche
ständische Beamten haben die Rechte und Pflichten mittelbarer Staatsbeamten.
Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der ständischen Beamten
werden durch ihre Bestallungen geregelt, welche für die oberen Beamten
vom Landtagsmarschall, für die übrigen vom Landesdirector ausgefertigt
werden. Oberaufsicht. Der Oberpräsident ist behufs Wahrnehmung der ihm
zustehenden Oberaufsicht befugt, über alle Gegenstände der ständischen Verwaltung
Auskunft zu erfordern und an den Berathungen des Ausschusses
entweder selbst oder durch einen zu seiner Vertretung abzuordnenden Staatsbeamten
Theil zu nehmen. Er hat Beschlüsse des Ausschusses, welche dessen
Befugniß überschreiten oder das Staatswohl verletzen, zu beanstanden, und
sofern eine schriftliche Eröffnung an den Ausschuß fruchtlos geblieben ist, behufs
Entscheidung über deren Ausführung dem betreffenden Minister einzureichen.
Dem Oberpräsidenten ist demgemäß von den Sitzungen des Ausschusses
unter Angabe der Berathungsgegenstände durch den Vorsitzenden zeitig
Anzeige zu machen, und sind ihm Ausfertigungen der Beschlüsse des Ausschusses
zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
29. Oct. (Preußen: Schleswig-Holstein). Provinziallandtag: ein Antrag
des Dänen Larsen, das Gesetz über Verjährungsfristen mit Rücksicht
auf den Prager Frieden nicht auf Nordschleswig auszudehnen, wird
mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt.
31.10. (Preußen: Hannover). Der Provinziallandtag nimmt den Gesetzesentwurf,
wonach die Ehe und Verlöbnißsachen von den Consistorien
auf die ordentlichen Gerichte übergehen sollen, mit allen
gegen 17 Stimmen (Katholiken und protestantische Hochtories) an.
31.10. (Waldeck). Der Landesdirector v. Flottwell eröffnet den Landtag
des Fürstenthums im Namen des Königs von Preußen.
31.10. (Preußen: Hannover). Dem Prof. Ewald in Göttingen wird
wegen seiner Schrift „Lob des Königs“ die venia legendi entzogen
und ein Preßprozeß gegen ihn eingeleitet.
31.10. Die Schweitzer-Fritze'sche Gewerkvereins-Agitation wird für Berlin
als definitiv gescheitert angesehen, aber es bleibt auch zweifelhaft, ob es
der Minderheit (Dunker etc.) gelingen werde, eine Organisation in
ihrem Sinne zu Stande zu bringen. Die ganze Arbeiterbewegung
zersplittert sich.
Es bestehen nunmehr vier Arbeiterbünde in Deutschland: 1) die socialdemokratischen
Lassalleaner unter Schweitzer; 2) die gemäßigtere Fraction
Lassalleaner mit Mende, Försterling und Gräfin Hatzfeld; 3) die „deutschen
Arbeitervereine“, d. h. die Nürnberger Majorität mit nunmehrigem socialdemokratischem,
selbstverständlich republikanischem Charakter und internationaler
Liaison, mit Bebel, Liebknecht etc. an der Spitze; 4) der deutsche
Arbeiterbund von der Nürnberger Minorität, ohne politische Parteiformel, in
socialer Hinsicht sich zu dem Princip der Selbsthilfe bekennend.