fullscreen: Das Legitimitätsprincip.

II. 
Talleyrand's Lehre von der Legitimität. 
  
Der Wiener Congreß sollte zunächst die Anordnungen 
zur Ergänzung des Pariser Friedens bestimmen 1); aber der 
der ungeheuern Masse der neu zu ordnenden Verhältnisse 
gegenüber dürftige Inhalt des Pariser Friedensschlusses hatte 
dem Wiener Congreß nur einen unsichern Leitfaden durch das 
Gewirr einander durchkreuzender Ansprüche gegeben. 
Aus der Wiederherstellung eines königlichen Frankreichs, 
aus der Wiedereinsetzung der Oranier, aus der Zusicherung, 
daß die Schweiz eine Republik bleiben und daß Deutschland 
wieder eine Art politischer Gesammtmacht werden solle 7), ließ 
sich wol die Absicht der Vertragsmächte folgern, daß die 
Neugestaltung des europäischen Staatensystems die Rechte 
schonen solle, welche die französische Republik und das 
Kaiserreich verletzt oder verleugnet hatten. Auch wurde den 
zu Wien versammelten Fürsten und Staatsmännern von der 
langen Reihe derer, welche sich als Opfer der soeben be- 
ruhigten Stürme betrachten durften, aufs dringlichste ans 
1) Traite de paix, signé à Paris le 30 Mai 1814, Art. 32. 
2) Ebendas., Art. 6.