Full text: Blätter für Rechtsanwendung. II. Band. (2)

XVI Register. 
Wechsel: bei Tratten mit bestimmter Verfallzeit (s. g. 
Datowechseln) ist wer die Präsentation zur An- 
nahme vor dem Verfall, noch die Versendung des 
ekwa erbobenen Protestes wegen Mangeis der An- 
nabme an den Vormann zur Erhaltung des Wechsel. 
regresses absolut nothwendig 
Wechselerecution: kann der Wechselglänkiger. wenn 
er sich in den Concurs des Wechselschuldners einge- 
lassen hat, den Echuldner auch noch mit Wechsel- 
strenge verfolgen? 
S. auch unker Wechsel- und Merkantilrecht 
Nr. 2 und 6. 
Wechselfähigkeit: über Verzicht bierauf in Bayern 
Wechselklage: über deren Zuläßigkeit in Bayern vor 
dem Wechselgerichte gegen zwar berechtigte, aber in 
die Weditmattite nicht eingetragene Handels- 
leute und Fabrikanten 
Wechsel= und irfatlrene rraktische Bemer- 
kungen hierau 
1) Vergleiche kaer Kaufleuten bedürfen der gerichtlichen 
Protokollirung nicht 
2) Arten und Ordnung der Executi ion . 
3) Wie müssen dir Zablungsmittel beschaffen seyn? 
4) Prolongirung der Wechse 
5) Die ##slolung W“ Effelten findet nach Ab. 
lauf 3.T nach dem Erlasse des Decrets 
nicht mehr sta ts 
6) Die Wechselordnung (eeit tei der Mobiliar-Exe- 
cution keineswegs die Vornahme derselten durch 
Requisition an die ordentliche Obrigkeit vor 
7) Bedarf es bei der Wechselausstellung von Seite 
eines Kavaliers des Beisatzes: „als Bräuhausbefiger#. 
8) Arpellations= Insinuationen . 
9)Vek1abkunggektchtlsch attekkanntek Wechsel 
10) Bei Forderungen von Merkantilpersonen unter ein- 
ander findet die Einrede der Verjäbrung nicht statt 
Weiderecht: rrakt. Bemerkungen zu dieser Lehre . 
Wiedereinseyung in den vor rigen Stand, s. 
itutio in integri 
Re . 
Willssdiebstahl von der i*m#» Reue in Bezug auf 
Wrdeeungzee findet er wegen des Schweneen 
geld . . 
Zeugniß: von dem der Mitschuldigen 
Zinsen: können sie bei der Societas quaestuaria neben 
dem Gewinn-Antheil gefordert werden? 
Zinsen aus Hyp. Forderungen, LHpotbekzinsen. 
Zollstrafgesetze: über die Straszumessung wegen 
deren ebechreiniigen 
Zollstrafsachen: über die Wirkung der Buͤrgschafts- 
leistung in Zollstrafsachen 
Zuvielforderung: in wie fern bewirkt sie Alagab- 
weisung? 
In welchem Fall * sie zur Kostencompensation nicht 
veranlassen 
3wea GSaemict von der Abtretun des Ligenthums 
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