Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Befähigungsausweis. 
  
  
Herrn gFgeboren am in. 
Kreis (Bezirk usw) wohnhaftzu..........................·.........................·............·... wird hiermit 
bescheinigt, daß er von dem Unterzeichneten aum.. 9 19 .. in der theoretischen 
und praktischen Trichinen- und Finnenschau auf Grund der Prüfungsvorschriften vom 
geprüft worden ist und diese Prüfung bestanden hat. 
Ort und Datum. 
Dienststempel. Unterschrift mit Amtsbezeichnung. 
§ 9 der Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer lautet: 
Die Trichinenschauer haben sich, sofern sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin tätig zu sein wünschen, alle 
drei Jahre einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten beamteten Tierarzte zu unterziehen. Hierbei ist unter 
siunngemäßer Anwendung der Bestimmungen in den §5 4 bis 6 festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer und prak- 
tischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen= und Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertig- 
keiten besitzt. « « 
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat im vollen Umfange der & 4 bis 6 statt- 
zufinden, wenn der Inhaber des Befähigungsausweises inzwischen als Trichinenschauer amtlich nicht tätig gewesen ist. 
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden Tierarzte zu vermerken.
	        
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