Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Muster und Anlagen. 
1. Die Muster und Anlagen zu der bis zum 1. Oktober 1909 in Geltung gewesenen 
Brennereiordnung werden beibehalten, indessen werden die Muster 12, 16, 17, 24, 30, 32, 33, 
37, 38, 43 und 44 durch die anliegenden ersetzt und in den übrigen Mustern die in der Beilage 4. 1 
verzeichneten Anderungen vorgenommen. #egn 
2. Die Eintragungen auf den beibehaltenen Mustern und Anlagen können vom 
1. Oktober 1909 ab nur noch insoweit als Vorbild dienen, als sie nicht mit den Branntwein- 
steuer-Ausführungsbestimmungen in Widerspruch stehen.
	        
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