Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1458 — 
dem Hauptzollamte Wreschen die Befugnis zur Uberwachung von Aus- und Umladungen der 
unter Eisenbahnwagenverschluß beförderten Güter. 
Es ist erteilt: 
dem Hauptzollamte Berlin Museumstraße die Befugnis zur Erledigung von Zündwaren- und 
Leuchtmittelbegleitscheinen; 
dem Hauptzollamte Breslau. Nord die Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleigsheien 
dem Hauptzollamte Charlottenburg die Befugnis zur Erledigung von uchtmittel- 
begleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Dillenburg im Bezirke des Hauptzollamts Marburg die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter; 
dem Zollamt 1 Finsterwalde im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledi- 
gung von Leuchtmittelbegleitscheinen und von Zollbegleitscheinen 1I über Leuchtmittel, die für die Glüh- 
lampenfabrik Union in Finsterwalde eingehen; 
dem Zollamt 1 Friedrichstadt im Bezirke des Hauptzollamts Tönning die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Gelnhausen im Bezirke des Hauptzollamts Hanau die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter, über elektrische Glühlampen der Tarif- 
nummer 911 und über Glühlampenfassungen der Tarifnummer 878, die unter Packstückverschluß für die 
Elektrizitäts-Gesellschaft Gelnhausen m. b. H. eingehen; 
dem Zollamt 1 Grätz im Bezirke des Hauptzollomts Meseritz die Befugnis zur Abfertigung 
von Bier, das unter Inanspruchnahme der Brausteuervergütung ausgeführt wird: 
dem Zollamt 1 Hechingen im Bezirke des Hauptzollamts Sigmaringen die Befugnis zur Ab- 
fertigung von übergangsabgabepflichtigem Bier, das unter Eisenbahnwagenverschluß für den Gastwirt 
Theodor Riedlinger daselbsk eingeht; 
dem Hauptzollamte Konitz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein 
zur Kognakbereitung; 
dem Hauptzollamte Liegnitz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Süd- 
früchte, die unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; 
dem Zollamt 1 Linz a. Rh. im Bezirke des Hauptzollamts Neuwied die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über ausländische unbearbeitete Tabakblätter, die für die Zigaretten- 
fabrik „Merkur“ G. m. b. H. in Linz eingehen; 
dem Zollamt 1 Luckau im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen II; 
dem Zollamt I Mülheim a. d. Ruhr im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Befugnis zur 
Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Pankow im Bezirke des Hauptzollamts Charlottenburg die Befugnis zur 
Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen. 
Königreich Bayern. 
faeh baie übergangsstelle Stalldorf im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg wird zum 1. Januar 1910 
aufgehoben. 
Es ist erteilt: 
dem Steueramte Landau im Bezirke des Hauptzollamts Landau die Befugnis zur Erledigung 
von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Steueramte München links der Isar im Bezirke des Hauptzollamts München III die 
Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen. 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt: . 
dem Steueramte Mittweida im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Erledigun 
von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter, die für die Firma Wäbelns Schneider 14 
Mittweida eingehen;
	        
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