Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

30.  303

Wir  ertheilen  diesem  Beschlusse  gerne  Unsere  Genehmigung.

Ebenso  genehmigen  Wir  die  vom  Landrathe  beschlossene  Erhöhung  der  Position  auf
Unterstützungen  für  dürftige  Schulamtszöglinge.

2.  Mit  lebhaftem  Bedauern  haben  Wir  den  Landrathsbeschluß  entgegengenommen,
wonach  der  Bedarf  für  das  Kreislehrerinnenseminar  zu  Straubing  nur  bis  1.  September
1880  bewilligt  worden  ist,  die  Anstalt  von  da  an  als  Kreisanstalt  aufgehoben  und  die
Obsorge  für  dieselbe  dem  Staate  überlassen  werden  solle.

Da  zur  Uebernahme  dieser  Anstalt  auf  Centralfonds  im  Staatsbudget  für  die
XV.  Finanzperiode  die  erforderlichen  Mittel  nicht  vorgesehen  sind,  die  Gründe  aber,  welche
schon  deren  Errichtung  veranlaßten,  noch  unverändert  fortbestehen,  so  beauftragen  Wir
Unser  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,  in  sorgsame
Erwägung  zu  nehmen,  auf  welche  Weise  die  Forterhaltung  dieser  für  die  Interessen  des
Kreises  Niederbayern  so  wichtigen  Einrichtung  zu  ermöglichen  ist.

3.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes,  dem  Pedell  der  Realschule  in  Landshut  Joseph
Böck  vom  Zeitpunkte  seiner  erfolgten  Dienstesenthebung  auf  Lebensdauer  eine  jährliche
Sustentation  von  300  J  aus  Kreisfonds  zu  bewilligen,  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.
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4.  Zum  Neubau  eines  Schulgebäudes  für  die  Kreisrealschule  in  Passau  hat  der
Landrath  die  Summe  von  86,271  JX  aus  admassirten  Kreisfonds  zu  bewilligen  beschlossen.

Indem  Wir  diesem  Beschlusse  Unsere  Genehmigung  ertheilen,  drücken  Wir  dem
Landrathe  für  die  hiedurch  bekundete  Opferwilligkeit  und  sein  reges  Interesse  an  der  Förderung
  des  technischen  Unterrichts  gerne  Unsere  besondere  Anerkennung  aus.

5.  Der  Landrath  hat  ferner  beschlossen,  der  Erziehungs=  und  Rettungsanstalt  Fürstenstein
  einen  Zuschuß  von  800  J  pro  1880  zu  bewilligen.

Diesem  Beschlusse  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

6.  Ebenso  genehmigen  Wir  die  vom  Landrathe  bezüglich  der  Kreisirrenanstalt  gefaßten
  Beschlüsse.

7.  Dem  Antrage  des  Landrathes  entsprechend,  genehmigen  Wir,  daß  aus  dem  Reservefonde
  für  unvorhergesehene  Bedürfnisse  zu  67,349  &  63  J  die  Summe  von
42,349  x  63  J  zur  Deckung  der  Kreisausgaben  verwendet  werde.

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