Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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3. Zoll= und Steuerwesen. 
Nachtrag 
zu dem Verzeichnis der Zollstellen, die an Orten mit mehreren Zollstellen die Befugnisse 
gemäß §8§ 1, 2 der Weinzollordnung auszuüben haben (Zentralblatt 1909 S. 1479/80, 
1910 S. 401). 
Basel: Abfertigungsstellen des Zollamtes I Basel am Personenbahnhof und am Güter- 
bahnhof Wolf. . 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
In Halle a/S. ist eine dritte Zuckersteuerstelle für die Rohzuckerfabriken mit der Bezeichnung 
„Zuckersteuerstelle III Halle a/S.“ errichtet worden. 
Die zum Hebebezirke Halle gehörigen Rohzuckerfabriken sind, wie folgt, den drei Zuckersteuer- 
stellen zugeteilt worden: 
1. der Zuckersteuerstelle I: die Fabriken in Wallwitz, Landsberg und Halle-Trotha, 
2. der Zuckersteuerstelle II: die Fabriken in Benkendorf, Schafstädt, Teutschenthal und 
Erdeborn, 
3. der Zuckersteuerstelle III: die Fabriken in Langenbogen, Salzmünde und Trebnitz. 
Zum 1. Oktober d. J. wird das Hauptzollamt Landsberg O/S. ohne Veränderung seines 
Dienstbezirkes nach Lublinitz verlegt. Zum gleichen Zeitpunkt werden die öffentliche Zollniederlage in 
Landsberg O/S. und das Zollamt 1 Lublinitz aufgehoben. Das Hauptzollamt Lublinitz und das 
Zollamt 1 Zawisna im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz haben folgende Abfertigungsbefugnisse: 
1. Das Hauptzollamt Lublinitz: 
Ausfertigung und Erledigung von Zoll-Branntwein= und Zuckerbegleitscheinen I und II und 
Tabakversendungsscheinen I und II; Erledigung von Salzbegleitscheinen I und II; Ausfertigung von 
Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung von Branntwein, der mit Begleit- 
schein unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen versendet wird; Abfertigung von 
Branntwein und von Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Verfahren der Stärke- 
ermittelung anwendbar ist, zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; vollständige Befugnis im Ubergangs- 
abgabenverkehr. 
2. Das Zollamt 1 Zawisna: 
Ausfertigung und Erledigung von Zoll= und Branntweinbegleitscheinen I und II; Erledigung 
von Salzbegleitscheinen I und II; Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und Zuckerbegleit- 
scheinen I; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von Branntwein 
und von Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Verfahren der Stärkeermittelung anwendbar 
ist, zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung und Bescheinigung des Ausganges dieser Waren; vollständige 
Befugnis im Ubergangsabgabenverkehr. 
Das Zollamt 1 Mohrungen im Bezirke des Hauptzollamts Braunsberg ist in ein Zollamt II 
umgewandelt worden. 
Es ist erteilt: 
dem Zollamt I Mörs im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen I über Wein; 
dem Zollamt 1 Rheydt im Bezirke des Hauptzollamts Neuß die Befugnis zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen 1 über die im Veredelungsverkehr für die Firma W. Elschenbroich Söhne in 
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