Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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JmBetrtebslahrfindBranntweinsteuer-Vergutungsschemeausgeferttgtuberausgeuhrtender Hektoliter Alkoho“ « 
TUAUstthager(kaO§58)aufgenommeneMengenvon 
a) rohem und gereinigtem Branntme 
b) aus Zwetschen oder Kirschen hergestelltem Branntwein in dialhen bis zu einem n Liter 
oder in Fassern bis zu 1007 Raumgehalt . 
c)LtkormFlafchenthzuememLtteroderm Fassern bis zu 100 k Naumgehalt. 
d) Trinkbranntwein, versetztem Branntwein und Likör — nicht unter b oder c fallend —, 
ferner von Fruchtsäften, Punschessenzen und sonstigen zur Verwendung bei der Her- 
stellung von Genußmitteln bestimmten Essenzen sowie von Fluidextrakten, Tinkturen 
und anderen flüssigen alkoholhaltigen Heilmitteln. .. 
e) flüssigen alkoholhaltigen Parfümerien, Kopf-, Zahn= und Mundwaiern 
) ÄAther der in § 71 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung bezeichneten üüüt 
g) Speiseessig, der aus mit Essig unvollständig vergälltem Branntwein hergestellt ist. 22424 
b) organischen Farben (Teerfarben) und ihren organischen Vorerzeugnissen, die unter 
Verwendung von unvollständig vergälltem Branntwein hergestellt ndddn 
  
  
Überhauuit:t. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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