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1) die Bekanntmachung des sechsten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung
gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst
berechtigt find. Vom 14. September 1871.
2) die Ernennung eines Generalconsuls und einer Anzahl Consuln und Viceconsuln des deutschen
Reichs.
Die unterm 7. October 1871 zu Berlin ausgegebene Nummer 40 des Reichsgesetzblattes enthält:
die Verordnung, betreffend die Einbernfung des Reichstages. Vom 5. October 1871.
Berichtigung.
In §. 14 der Verfügung vom 12. September d. J., betreffend die Volkszählung muß es auf
Seite 220, Zeile 10 von unten anstatt „auffallend“ heißen: „ausfallend“.
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