thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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1)  die  Bekanntmachung  des  sechsten  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Qualifikation  zum  einjährig  freiwilligen  Militairdienst
  berechtigt  find.  Vom  14.  September  1871.

2)  die  Ernennung  eines  Generalconsuls  und  einer  Anzahl  Consuln  und  Viceconsuln  des  deutschen
Reichs.

Die  unterm  7.  October  1871  zu  Berlin  ausgegebene  Nummer  40  des  Reichsgesetzblattes  enthält:
die  Verordnung,  betreffend  die  Einbernfung  des  Reichstages.  Vom  5.  October  1871.

Berichtigung.
In  §.  14  der  Verfügung  vom  12.  September  d.  J.,  betreffend  die  Volkszählung  muß  es  auf
Seite  220,  Zeile  10  von  unten  anstatt  „auffallend“  heißen:  „ausfallend“.

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