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III. Berechnung des Veräußerungspreises.
1. Kursstand oder Wert des Fesellschaftsanteils öur Zeit der jetigen Ver-
äußerug A
2. Veräußerungskosten . ..·.«-----—----————-—--------·-—-- -,
4. Zur Zeit der Veräußerung betrug
a) der Wert des Gesamtvermögens der Gesellschaaat J3
b) der Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Berechtigungen AM 3
Danach ergibt sich für den auf Grundstücke entfallenden Teil des Gesellschaftsanteils )
folgende Verhältnisrechnung:
Wert des Gesamtvermögens Veräußerungspreis (Ziffer 3) *-„= ä
Wert der Grundstüke y —
keine Anderung
Zwischen dem Tage des Erwerbes und der Veräußerung liegt eine Erhöhung des Nenmn-
Ermäßigung
werts des Gesellschaftsanteils um vom Hundert, so daß für die Gegenüberstellung von Erwerbs-
und Veräußerungspreis der Veräußerungspreis um . . ....-......-.-.-- MS-
zuerhöhcn«
zu ermäßigen ist.)
IV. Berechnung der Steuer.
Veräußerungspreis yyyy. 3#
Erwerbspreis (10) .. . ......·.................... --
Wertzuwachs....-Ele
gleich Prozenten des Erwerbspreises:
Die Steuer beträgt daher nach 8 28 Abs. 1.0%
der Wertsteigerung doder ..... -j5»........
Sie ermäßigt sich nach § 28 abs. 2
für. —————... — *
Oh Oh : weitere ½ % -............................. --.....-.... -
Die Steuer beträgt hiernaich. %¾m
*.) Sonstige Zu= oder Abrechnungen kommen außer den schon berücksichtigten Erwerbs= und Veräußerungskosten
nicht in Frage.