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3. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 6. April d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zollfreien
Veredelungsverkehrs mit ausländischen, in einem Stück geflochtenen oder gefädelten Hut-
stumpen aus pflanzlichen Flechtstoffen mit Ausschluß derjenigen aus (röhrenförmigem)
Panamastroh — Tarifnummer 541 — zum Waschen, Bleichen, Färben, Formen, Zurichten
und Ausrüsten die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen, hinsichtlich
der gefädelten Hutstumpen jedoch nur, sofern im Inland eine Formung erfolgt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. April 1911 beschlossen, daß auf den Erlaß von Essig-
säureverbrauchsabgabe § 58 der Branntweinsteuer-Grundbestimmungen entsprechend anzuwenden ist,
die Bewilligung des Steuererlasses aber der Direktivbehörde zusteht, wenn es sich um unversteuerte Essig-
säure handelt, die während der Versendung an den Inhaber eines Essigsäure-Ankauf= oder -Verkauf-
erlaubnisscheins durch zufällige Ereignisse zu Grunde gegangen ist.
Berlin, den 8. Mai 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Es sind aufgehoben:
Das Zollamt 1 Körlin im Bezirke des Hauptzollamts Kolberg, die Zollämter II Falkenburg
im Bezirke des Hauptzollamts Schivelbein, Massow (Hauptamtsbezirk Stargard i. P.), Pr. Friedland
(Hauptamtsbezirk Dt. Krone), Riesenburg (Hauptamtsbezirk Elbing), Wangerin (Hauptamtsbezirk
Schivelbein), Wittdün a. Amrum (Hauptamtsbezirk Tönning), Zachan (Hauptamtsbezirk Stargard i. P.)
und die Grenzumgelderei Steinhilben (Hauptzollamtsbezirk Sigmaringen).
Neu errichtet: ·
Im Bezirke des Hauptzollamts Berlin, Museumstraße, vier selbständige Abfertigungsstellen in
Leuchtmittelfabriken dortiger Gesellschaften mit den Amtsbezeichnungen
Leuchtmittelabfertigungsstelle Berlin — Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft,
Leuchtmittelabfertigungsstelle Charlottenburg — Siemens & Halske,ktiengesellschaft,
huchtnerabsertieomngsstell Berlin — Deutsche Gasglühlicht-Aktiengesellschaft (Auer-
gesellschaft), Abt. A.,
Leuchtmittelabfertigungsstelle Berlin — Deutsche Gasglühlicht-Aktiengesellschaft (Auer-
gesellschaft), Abt. B
und der Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen;
in Velbert im Bezirke des Hauptzollamts Essen ein Zollamt 1 mit folgenden Befugnissen:
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II; Ausfertigung und Erledigung von
Branntweinbegleitscheinen I und II; Erledigung von Salzbegleitscheinen II; Erledigung von Versen-
dungsscheinen II über inländischen Tabak; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung;
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung zum Zweck der
Abgabenvergütung von Trinkbranntwein und Branntweinfabrikaten, soweit das gewöhnliche Verfahren
der Stärkeermittelung anwendbar ist, und von Tabak; Erhebung von Ubergangsabgaben; Ausfertigung
und Erledigung von Ubergangsscheinen;
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