Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

in Wandsbek im Bezirke des gleichnamigen Hauptzollamts eine selbständige Zollabfertigungs— 
stelle für die Kakaokompagnie Theodor Reichardt G. m. b. H. mit folgenden Befugnissen: 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die für die Kakaofabrik eingehen; Aus- 
fertigung von Begleitscheinen ! über Waren, die von der Kakaofabrik mit dem Anspruch auf Rück- 
vergütung des Kakaozolls ausgeführt werden. 
Die Zollämter 1 Reppen im Bezirke des Hauptzollamts Crossen und Templin im Bezirke des 
Hauptzollamts Prenzlau sind in Zollämter II umgewandelt worden. 
« Die bisherige beschränkte Niederlage beim Zollamt 1 Hafenkanal in Danzig-Neufahrwasser ist 
in eine allgemeine öffentliche Niederlage umgewandelt worden. 
Die Zollämter I „Breslau-Märkischer Bahnhof“ und „Breslau-Oberschlesischer Bahnhof“ im 
Bezirke des Hauptzollamts Breslau-Süd führen fortan die Bezeichnungen „Breslau-Bahnhof West“ 
und „Breslau-Bahnhof Ost“; die Zollämter 1 „Groß Prostken (Bahnhof)“ und „Klein Prostken“ im 
Bezirke des Hauptzollamts Lyck fortan die Bezeichnungen „Bahnhof, Prostken (Ostpr.)“ und „Kette, 
Prostken (Östpr.)“. 
Erteilt: 
dem Zollamt 1 Andernach im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung 
von Essigsäurebegleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahn- 
topfwagen eingeht; 
dem Zollamt 1 Bajohren im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I, die von dem Hauptzollamt Memel über rohen und gebrannten Kaffee, 
Bienenwachs, Mehl, Wein (Nr. 180 und 181 des Zolltar.), Ceresin und Paraffin, ausgestellt sind, 
auch wenn diese Güter unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; 
dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Erledigung 
des Waren-Ein= und Ausganges im Eisenbahnverkehr (§§ 63 und 66 — 71 V. Z. G.) und zur Abfertigung 
der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter beigelegt worden, beide Befugnisse 
beschränkt auf leere Umschließungen (Stahlflaschen und Eisenfässer), die für das Salzbergwerk Neu- 
staßfurt in Bitterfeld eingehen und nach § 6 Ziffer 9 des Z.T. G. zollfrei abzulassen sind; 
dem Zollamt II Bunde im Bezirke des Hauptzollamts Leer die Befugnis 71; 
der Zollabfertigungsstelle für Seeschiffe in Cöln im Bezirke des Hauptzollamts Cöln-Rheinau 
die Befugnisse gemäß §§ 1 und 2 der Weinzollordnung; 
dem Zollamt 1 Dahme im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Tabak; 
dem Zollamt I Eltville im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden die Befugnis zur Abfertigung 
des mit Ubergangsschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Bieres; 
dem Zollamt 1 Göttingen im Bezirke des Hauptzollamts Münden (Hannover) die unbeschränkte 
Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
» ,dFUZoxlämternIlGranseeundZehdenickunddenZollämternIiStrasburgUJM.und 
Templin im Bezirke des Hauptzollamts Prenzlau die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen II 
über inländisches Salz; 
Ausfertigem ““. Graudenz im Bezirke des Hauptzollamts Strasburg Wpr. die Befugnis zur 
Essenbahndecrehr edigung von Zollbegleitscheinen I und II und sämtliche Befugnisse im 
von dem Zollamt I. Merzig im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken die Befugnis zur Erledigung 
Ein egleitscheinen 1I über Fischtran für die Firma Gebrüder Wagner in Merzig, auch wenn er unter 
Sisenbahnwagenverschluß eingeht; 
dem Zollamt J Pitschen im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz die Befugnis zur Erledigung 
von Fegleticheinen II über inländisches Salz, baupts 
ferfiaundem Zollamt II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memeli die Befugnis zur Aus- 
sertigung von Zollbegleitscheinen I über Bau= und Nutzhölzer der Nummern 74, 75 und 76, Eisenbahn- 
er Nummer 80 und Faßhölzer der Nummer 83 des Zolltarifs auf das Hauptzollamt Memel;
	        
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