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4. Marine und Schiffahrt.
3 Regelung des Verkehrs auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal ist von dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel
Aufhebung der Betriebsordnung vom 29. Juli 1901 (Zentralblatt für 1901 S. 345 ff.) die in
der Beilage abgedruckte Betriebsordnung vom 23. Februar 1911 erlassen. elge.
5. Militärwesen.
VBekanntmachung.
Dem praktischen Arzte, Marineassistenzarzt I. Klasse der Seewehr a. D. Dr. Gustav Adolf
Dobbert in Casablanca ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung
erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit
derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Marokko haben.
Berlin, den 3. Juni 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Gallenkamp.
6. Zoll= und Steuerwesen.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats
für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen
ollinspektors Engel der Königlich Bayerische Zollinspektor Hitzler den Großherzoglich Mecklenburgischen
Hauptzollämtern zu Güstrow, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin i. M. und Wismar als Stations-
kontrolleur mit dem Wohnsitz in Rostock vom 1. Juni 1911 ab beigeordnet worden.
Der Bundesrat hat beschlossen,
1. den nachstehenden Anderungen und Ergänzungen der Zündwaren-Kontingentierungs-
Ordnung zuzustimmen, ·
2. die Kontingente der Zündwarenfabriken für das laufende Betriebsjahr sowie für das
Betriebsjahr vom 1. Oktober 1911 bis 30. September 1912 auf fünfundvierzig vom
Hundert herabzusetzen.
Berlin, den 14. Juni 1911.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.