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Bekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 24. März 1911 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen,
daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb
über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats
beaufsichtigt werden, in dessen Gebiet sie ihren Sitz haben, nämlich
A. Preußen.
1. Schlachtvieh-Versicherungsanstalt für Langensalza und Umgegend mit dem Sitze in Langensalza,
2. Pferde-Versicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit zu Langensalza. «
B. Schwarzburg-Sondershausen.
Landwirtschaftlicher Pferdeversicherungs-Verein für die Unterherrschaft des Fürstentums
Schwarzburg-Sondershausen zu Sondershausen.
Berlin, den 7. Juni 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
6. Zoll= und Steuerwesen.
Dem Stationskontrolleur zu Königsberg i. Pr., Bremischen Oberkontrolleur Rath, ist von dem Senat
der Freien Hansestadt Bremen der Titel Zollinspektor verliehen worden.
Veränderungen in dem Stande der zur Ausstellung von Untersuchungszeugnissen für
Wein, Traubenmost und Traubenmaische (§ 8, §22 Abs. 3 und § 23 Abs. 4 der Wein-
zollordnung) ermächtigten ausländischen Fachchemiker und wissenschaftlichen Anstalten.
Talien.
Es ist neu ermächtigt worden:
Das chemische Laboratorium der höheren Handelsschule (Museo merciologico e Gabinetto
chimico della Regia Scucla superiore e media di commercio) in Bari.
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Zufolge Ausdehnung des Zeugnisverfahrens auf schweizerische Erzeugnisse sind zur Zeugnis-
ausstellung folgende Anstalten ermächtigt worden:
Laboratoire cantonal des denrées et boissoossifn Lausanne.
Laboratoire cantonal de chimieie iiiin Snon.
Laboratoire cantonal des analyses. in Nauchkätel.
Laboratoire du service dhygien . . . . iin Genf.
Laboratoire cantonal de chimis.... . . .. . . . in Perolles (Freiburg).