Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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dem Zollamt II Schwerin a. W. im Bezirke des Hauptzollamts Meseritz die Befugnis zur Er- 
ledigung von Tabakversendungsscheinen I und II; 
dem Zollamt 1 Werden im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Befugnis zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen I über rohen Kaffee, der im Veredelungsverkehr für die Firma Moritz Gerbrecht in 
Werden eingeht, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über den wiederausgehenden Kaffee; 
dem Zollamt 1 Wetzlar im Bezirke des Hauptzollamts Marburg die Befugnis zur Ausfertigung 
von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs. 
Königreich Bayern. 
Die Steuerstellen Tapfheim im Bezirke des Hauptzollamts Augsburg und Ellingen im Bezirke 
des Hauptzollamts Nürnberg sind aufgehoben worden. 
Dem Nebenzollamt I a. Bhf. Indan Reutin im Bezirke des Hauptzollamts Lindau ist die Be- 
fugnis 67 und der Zollexpositur am Bahnhof Regensburg im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg 
die Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer zur Ausfuhr 
angemeldeten zuckerhaltigen Waren erteilt worden. 
Königreich Sachsen. 
Erteilt: 
dem Zollamt Bischofswerda im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen 1I über Gerstenkleie; 
dem Zollamt Mittweida im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I (auch für Sendungen unter Eisenbahnwagenverschluß) und Begleitzetteln über 
Gasöl für Rudolf Weiß Nachf.; - 
dem Zollamt Reichenbach i. V. im Bezirke des Hauptzollamts Plauen die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zündwarenbegleitscheinen. 
Großherzogtum Baden. 
Das Nebenzollamt 1 Bruchsal im Bezirke des Hauptzollamts Karlsruhe ist aufgehoben worden. 
Mit dem Finanzamt Bruchsal im gleichen Hauptamtsbezirk ist eine allgemeine öffentliche 
Niederlage verbunden. Das Amt hat ferner folgende Befugnisse: 
1. die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zucker- 
begleitscheinen I und II sowie von Tabakversendungsscheinen I und II; zur Ausfertigung und Erledi- 
gung von Leuchtmittel- und Zigarettenbegleitscheinen; zur Erledigung von Schaumwein= und Zünd- 
warenbegleitscheinen; 2. sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; 3. die Befugnis 
zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; zur Ausfertigung von Musterpässen 
über Gegenstände des freien Verkehrs; zur Untersuchung für ausländischen Wein, Traubenmost und 
-maische; 4. die Befugnis zur Abfertigung von Tabak, Branntwein und Branntweinfabrikaten, für die 
Abgabenvergütung beansprucht wird, und Bescheinigung ihres Ausganges bei Abfertigungen zur Nieder- 
lage; 5. die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für inländische Kraftfahrzeuge (Nr. 8Sa des 
Tarifs zum Reichsstempelgesetze), zur Verlängerung bereits erteilter Erlaubniskarten für ausländische 
Kraftfahrzeuge (Nr. 8b des Tarifs) und zur Erhebung der Abgabe von Schecks und ihnen gleich- 
gestellten Quittungen; 6. die Befugnis zur Erhebung von Ubergangsabgaben und zur Ausfertigung 
und Erledigung von Ubergangsscheinen für Bier, Branntwein und Wein sowie zur Ausfertigung und 
Erledigung von Ubergangsscheinen über Spielkarten aus dem freien Verkehre Luxemburgs und der 
Gemeinde Jungholz; 7. die Befugnisse 3, 4, 6e, 7 bis 61, 63, 64, 66 bis 75. 
Großherzogtum Oldenburg. 
Der Steuerrezeptur Idar im Bezirke des Hauptzollamts Kreuznach ist die Befugnis zur Aus- 
stellung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs beigelegt worden. 
Herzogtum Braunschweig. 
Die Zuckersteuerstelle Gandersheim im Bezirke des Hauptsteueramts Braunschweig ist auf- 
gehoben, in Seesen im gleichen Hauptamtsbezirk eine selbständige Zuckersteuerstelle errichtet worden.
	        
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