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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu betiehen dburch alle Postanstalten und Huchhandlungen.
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. August 1911. Nr. 43.
Juhalt: 1. Koufnulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- Ausstellung von Leichenpässen ermächtigten Kaiserlichen
nahme von Zivilstandshandlungen: — Exequatur- Vertreiiinngen 438
erteilung; — Einziehunngg .. Seite 437 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Eisenbahnwesen: Ergänzung des Verzeichnisses der zur Reichsgebiete... ,. 438
1. Konsfulatwesen.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Amoy beauftragten Dolmetscher Wilde ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze
besindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu be-
urkunden.
Dem Kaiserlichen Gesandten von Haxthausen in Peking ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet von China
die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Barcelona beschäftigten Vizekonsul von Carlowitz=
Hartitzsch ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in
Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum Vizekonsul bei dem Königlich Norwegischen Generalkonsulat in Berlin ernannten Herrn
Christen Smith ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Das Kaiserliche Vizekonsulat in Rochester ist eingezogen worden.
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