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3. Versicherungswe
Bekanntmachung,
sen.
betreffend die weitere Amtsdauer der nichtständigen Mitglieder des Reichs-Versicherungs-
amts aus dem Stande der Arbeitgeber und der Versicherten.
Auf Grund des Artikel 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung
(Reichs-Gesetzbl. 1911 S. 839) hat der Bundesrat bestimmt, daß die Amtsdauer der gegenwärtigen
nichtständigen Mitglieder des Reichs-Versicherungsamts aus dem Stande der Arbeitgeber und der
Versicherten bis zum 31. Dezember 1913 verlängert wird.
Berlin, den
2. August 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
4. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
.
Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datum
9 6 » der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs-
k der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1/Anton Dangieta angeblich 33 Jahre alt und geboren wollendeter Raub und Königlich Preußischer 29. Juni 1911.
(alias Peter Piet= in Kartönski-Woltyst, Kreis Tylc= versuchter Straßen= Regierungspräsident zu
schack), Arbeiter, zowski, Gouvernement Kowinska, raub (Gesamtstrafe Lüneburg,
Rußland, russischer Staatsange= 3 Jahre Zuchthaus,
höriger, laut Erkenntnis vom
. 3. Februar 1908),
2 Julius (Juli) Mielke geboren am 7. Mai 1862 zu Jasin, schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 29. Juli 1911.
(Milke), Müller-= Gemeinde Tluczkow, Kreis Lipno, (1 Jahr und 6 Mo= Regierungspräsident zu
geselle und Arbeiter, Gouvernement Plozk, Rußland, russi= nate Zuchthaus laut] Posen,
scher Staatsangehöriger, Erkenntnis vom 11
Januar 1910),
3 Markus Steinberg, geboren angeblich am 2., 9. oder Versuch des schweren Königlich Preußischer 24. Juli 1911.
Sägemanipulant, 13. März 1890 zu Stanislau, Ga-Diebstahls (1 Jahr Regierungspräsident zu
lizien, österreichischer Staatsange-Zuchthaus, laut Er-Posen,
höriger, kns vom b. Juli
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