Contents : Handbuch des Völkerrechts Erster Band. (1)

Reformation  und  Gegenreformation.  371

ohne  klares  Zweckbewußtsein  für  dasselbe  Ziel  zusammenwirken:  Allgemeine  Unzufriedenheit
  über  die  Vergeblichkeit  der  mit  großem  Aufwande  verschiedenster
Mittel  von  den  Reformconcilien  des  vorangegangenen  Jahrhunderts  unternommenen
  Anstrengungen,  um  die  kirchliche  Disciplin  und  das  Papstthum  von
ihren  Auswüchsen  zu  reinigen.  Sodann  die  Kräftigung  des  nationalen  Bewußtseins
  in  den  mittleren  und  nördlichen  Staaten  Europas,  befördert  durch
die  Lockerung  der  politischen  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  Italien.
Ferner  wirthschaftliches  Mißvergnügen,  weit  verbreitet  durch  ein  financielles
Ausbeutungssystem,  das  die  Romische  Curie  zur  Verbesserung  ihrer  Einkünfte
unter  gleichmäßiger  Verletzung  fürstlicher  und  städtischer  Interessen  gehandhabt
  hatte.  1)  Endlich  das  Wachsthum  intellectueller  Selbständigkeit  im  Zusammenhange
  mit  der  humanistischen  Weltanschauung  und  zunehmende  Vertiefung
  des  religiösen  Bewußtseins  innerhalb  der  Germanischen  Völkergruppen,
denen  der  damals  vorwiegend  ritualistische  Charakterzug  des  Römischen  Kirchenwesens
  nicht  genügte.

Keine  der  größeren  Staatsbildungen  rein  Germanischen  oder  Romanischen
  Ursprungs  blieb  von  der  reformatorischen  Bewegung  unberührt.  Aber
in  jedem  derselben  waren,  je  nach  der  Stärke  und  Anzahl  der  bei  ihr  zusammenwirkenden
  Kräfte,  die  Erfolge  dennoch  verschieden.  Wo  wie  in  Spanien
  der  Volksgeist  wesentlich  unter  der  Nachwirkung  Saracenischer  Kämpfe
von  dem  kirchlichen  Einheitstriebe  oder  wie  in  Italien  von  dem  rein  welltlichästhetischen
  Interesse  einer  großartigen,  von  der  alten  Kirche  und  vom  Papstthum
  nicht  loszulösenden  Kunstepoche  völlig  beherrscht  blieb,  unterlag  die  reformatorische
  Bewegung  der  Macht  gewaltthätiger  Unterdrückung  durch  die  Inquisition,
  obschon  gerade  unter  Romanischen  Völkern  in  Südfrankreich  und
in  Norditalien  die  Häresie  bei  den  Albigensern,  in  dem  Templerorden  und  bei
den  Waldensern  während  des  Mittelalters  wahrnehmbarer  als  anderwärts
hervorgetreten  war.)

In  einer  zweiten,  nördlicheren  Staatengruppe,  wie  in  England,  Schottland,
  Schweden  und  Dänemark,  in  Ländern  also,  deren  Beziehungen  zum  Römischen
  Stuhl  theils  aus  politischen,  theils  aus  culturhistorischen  Gründen  minder
  intensiv  in  das  öffentliche  Rechtsleben  eingegriffen  hatten,  gelangte  die  Reformation
  in  Ermangelung  hinreichend  organisirter  Widerstandkräfte  zum  vollständigen,
  die  Staatseinheit  stützenden  Siege.

Auf  dem  Boden  dagegen  der  Mitteleuropäischen  Culturländer  entbrannte
zwischen  den  Vertheidigern  der  einheitlichen  katholischen  Hierarchie  und  ihren
Gegnern  ein  hartnäckiger  Kampf,  der  theils  mit  althergebrachten  geistlichen,
theils  mit  neuen  weltlichen  Waffen  geführt  wurde  und  zu  einem  endgiltigen
Austrage  nicht  gelangte.  In  solchen  Staatsgebilden,  wie  in  der  Schweiz  und
in  den  Niederlanden,  in  Frankreich  und  vornehmlich  in  Deutschland  blieb  als
Ergebniß  eines  die  Völker  tief  ergreifenden  Zwistes  nichts  anderes  übrig  als
nationale  Bürgerkriege  mit  dem  möglichen  Ausgange  einer  erzwungenen  Duldung
schwächerer  Religionssysteme,  wie  nach  dem  Edict  von  Nantes  (1598  in  Frank-24*