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dem Zollamt 1 Gnesen im Bezirke des Hauptzollamts Posen die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen 1 über ausländischen Wein, der bei dem Hauptzollamte Posen nach den Vor-
schriften der Weinzollordnung untersucht und zur Einfuhr zugelassen ist;
dem Zollamt 1 Heerdt a. Rhein im Bezirke des Hauptzollamts Neuß die Befugnis 7;
dem Zollamt 1 Herford im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis 30 und die
Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über die darunter begriffenen Gewebe der Tarif-
nummer 432;
dem Zollamt, II Kevelaer im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Zollamt 1 Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung von
Zündwarenbegleitscheinen für die Firma M. Plonsk in Kosten;
dem Hauptzollamt Leer die Befugnis zur Abfertigung der von der Firma J. G. van Delden
und Co., Kakao= und Schokoladenfabrik in Leer zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung angemeldeten
a aowaren;
dem Hauptzollamt Lissa die unbeschränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I,
auch wenn die Güter unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen;
dem Hauptzollamt Magdeburg Kaufhof die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen
Waren, für die bei der Ausfuhr Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird;
der Zuckersteuerstelle Maltsch a. O. im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Gerste, die für die Graupenmühle Max Bartsch in Maltsch eingeht;
dem Zollamt II Meisenheim im Bezirke des Hauptzollamts Kreuznach die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II über Malzgerste, die für die Meisenheim-Schmeißbacher Mälzerei
A. G. zu Meisenheim eingeht;
dem Zollamt I Neumühlen- Dietrichsdorf im Bezirke des Hauptzollamts Kiel die Befugnis zur
Fchlerhigun der unter Eisenbahnwagenverschluß für die Howaldtswerke daselbst eingehenden Begleit-
eingüter;
dem Zollamt 1 Trier Westbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Trier die Befugnis 5 hin-
sichtlich der aus Belgien für Deutschland über das Zollamt 1 Luxemburg Bahnhof eingehenden Pferde
mit der Maßgabe, daß die Abfertigung in Karthaus zu erfolgen hat;
dem Zollamt I Waldenburg im Bezirke des Hauptzollamts Liebau i. Schles. die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen I über vorrevidiertes Mineralöl, das unter Eisenbahnwagenverschluß
für die Firma Fabig & Kühn daselbst eingeht;
* dem Zollamt 1 Wiesbaden Südbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden die Be-
fugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen.
Königreich Bayern.
Die Steuerstelle Plattling im Bezirke des Hauptzollamts Passau ist aufgehoben, das Steuer-
amt Osterhofen in demselben Hauptamtsbezirk in eine Steuerstelle umgewandelt, die Steuerstelle
in Eichhofen im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg nach Etterzhausen im gleichen Hauptamts-
bezirke verlegt worden.
Etrteilt:
Der Steuerstelle Kirchenlamitz im Bezirke des Hauptzollamts Hof i. B. die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Schwerbenzin mit einer Dichte von mehr als 0O),750 bis 0,#
panseebsic bei 15°% C, das für die Firma Rudeloff eingeht und vom Ausfertigungsamte speziell
revidiert i
1 den Steuerstellen Ludwigsstadt und Nordhalben im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg die
Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die von dem Schiefer= und Farbwaren=
fabrikanten Friedrich Büchner in Ludwigsstadt im Veredelungsverkehre hergestellten Schul= und Haus-
haltungs- Schiefertafeln der Nr. 688 des Zolltarifs.
Erteilte g g Königreich Sachsen.
Dem Hauptzollamt ibenstock die Befugnis zur Abfertigung von unter Raumverschluß in Eisen-
bahrkessellrmen mit Zollbegleitschein 1 eingehenden Mineralölsendungen;