Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu bezieben durch alle Postanstalten und BZBuchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 25. August 1911. Nr. 46.
3. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs-
Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahn-
verwaltung für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächti- 6
gung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen:—
Exequaturerteilung; — Entlassung . Seite 459
Schlusse des Monats Juli 111 460
2. Allgemeine Verwaltungssachen: Abänderung der Gez 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
haltsvorschriften vom 24. Juli 19000D09
Reichsgebteeeee # 461
1. Kon fulat wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vizekonsul Fr. Mataré zum
Konsul in Mosselbay (Britisch Südafrika) zu ernennen geruht.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Mailand beauftragten Sekretär Jerchel ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Zeit der Vertretung die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese
Heiraten zu beurkunden.
Dem mexicanischen Konsul Wilhelm Maas in Cöln ist namens des Reichs das Exequatur erteilt
worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Schrader in Bassein ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst
erteilt worden.
2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Auf den Bericht vom 2. August 1911 bestimme Ich, daß die von Mir unter dem 24. Juli 1909
genehmigten „Gehaltsvorschrifken“ folgendermaßen abgeändert werden:
1. Die Ziffer 61 erhält folgende Fassung:
61. Bei der Gehaltsbemessung für ehemalige Gendarmen und Schutzmänner ist nach
folgenden Grundsätzen zu verfahren:
a) Werden preußische aktive oder pensionierte Gendarmen oder Schutzmänner,
welche im Besitze des Zivilversorgungsscheins sind, im Zivildienst des Reichs
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