Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Auchweisung 
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung 
für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats August 1911. 
  
  
  
  
  
  
  
  
*-4 . EinnahmenvomBeginneJmReichshaushalts-Etat 
Bezeichnung des Rechnungsjahrs bis ist die Einnahme für das 
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1911 
Einnahmen August 1911 veranschlagt auf 
AM AM 
1 2 8 
Post= und Telegraphenverwaltuung . 293 919 633 734 161 600 
Reichs-Eisenbahnverwaltneag ... 58 258 000 128 893 000 
  
  
  
3. Justizwesen. 
  
Das Verzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat am 23. April 1880 
beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind (Zentralblatt für 
das Deutsche Reich von 1885 S. 79 ff.), erleidet folgende weitere Anderung: 
In der Spalte Landgericht ist zu setzen 
a) bei den Amtsgerichten in Kempen a. Rh. (S. 103) und Lobberich (S. 108) statt Cleve: 
Crefeld und 
b) bei dem Amtsgericht in Dülken (S. 90) für Cleve: München-Gladbach. 
  
Im Verlage von Puttkammer und Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats= und Rechtswissenschaft 
hierselbst (W 56 Französische Straße Nr. 28) ist eine neue Ausgabe (Bd. XV) der im Reichs-Justizamt 
bearbeiteten „Deutschen Justiz-Statistik“ erschienen und im Buchhandel zum Preise von 9 zu beziehen. 
  
4. Zoll= und Steuer wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter 
und Oberbehörden. 
  
Königreich Bayern. 
Am 1. Juli 1911 sind an Stelle des Stadtrentamts München II für den Stadtbezirk München 
das Stadtrentamt München 1 und an Stelle des Rentamts Nürnberg II für den Amtzgerichtsbezirk 
Nürnberg das Rentamt Nürnberg I getreten. 
Elsaß-Lothringen. 
Am 1. Oktober 1911 wird in Mülhausen ein Erbschaftssteueramt errichtet, welches die bis 
dahin von dem Verkehrssteueramt Mülhausen 1 und dem Verkehrssteueramt Habsheim, das zu gleichem 
Zeitpunkt aufgehoben wird, versehenen Geschäfte in Erbschaftssteuerangelegenheiten wahrzunehmen hat. 
  
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