Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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2. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung. 
  
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrat 
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I und Ia zum Vieh- 
seuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 
(Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete wie folgt berichtigt- 
Anlage I. 
XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Skole“. 
Anlage II. 
XL. Fünftes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Skole“. 
Berlin, den 27. September 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonqutkéères. 
  
3. Post= und Telegraphenwesen. 
  
BVBekanntmachung. 
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 
Auf Grund des Artikel 1, II des Gesetzes, betreffend einige Anderungen von Bestimmungen 
über das Postwesen, vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 715—719) wird der Geltungsbereich 
der Ortstaxe (§ 50,7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) 
auf die in dem nachstehenden Nachtragsverzeichnis aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt. 
Berlin, den 20. September 1911. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke.
	        
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