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« Der
Allgemeine Bezeichnung der Zuwachssteuerämter
Bezeichnung
1. J 2.
Großherzogtum
Im Herzogtum Oldenburg: die Amter und Magistrate Oberbehörde für Zuwachssteuersachen;
der Städte I. Klasse;
im Fürstentum Lübeck: das Zuwachssteueramt; Regierungspräsident;
im Fürstentum Birkenfeld: das Zuwachssteueramt.Regierungspräsident.
Herzogtum
Das Zuwachssteueramt in Braunschweig. Zoll= und Steuerdirektion.
· Herzogtum
Zuwachssteueramt in Meiningen. Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und
- Steuerverein.
Herzogtum
Das Steuer= und Rentamt in Altenburg als Zu-|Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und
wachsteueramt. Steuerverein.
Herzogtum Sachsen-
Die Staats= und Domänenkasse in Coburg; das, DOberzolldirektion für den Thüringischen Zoll-
Zoll= und Erbschaftssteueramt in Gotha. und Steuerverein.
Herzogtum
Das Erbschaftssteueramt in Dessau (unter der Be-Finanzdirektion.
zeichnung Zuwachssteueramt).
Fürstentum
Die Erbschafts= und Zuwachssteuerämter. Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll-
und Steuerverein.
Fürstentum
Das Erbschafts= und Zuwachssteueramt in Rudol= Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll-
stadt. und Steuerverein.
Fürstentum
Die Kreisämter unter der Bezeichnung „Fürstliches Landesdirektor.
Zuwachssteueramt .
Fürstentum
Zuwachssteueramt in Greiz. Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll-
und Steuerverein.