Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

Zentralblatt 
für das 
Deutsche Rei 
Herausgegeben 
     
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Februar 1911. Nr. 9. 
· l- — 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennungen; — Ermächti— 4. Zoll= und Steuerwesen: Absehung von Erhebung des 
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — Zolles für in das Zollgebiet eingeführte und vor Ablauf 
v“ Siscaturerteihngen. Einnahmen ders nile der Biederaussuhrfri veretdens baers etötete Gerer iP 
« « - Veränderungen in dem Verzeichnis der im Auslan 
Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahn- zur Ausstellung von Zeugniffen über die chemische 
w#, zir age t uom 3= pri 1910 bis zum Untersuchung von süorhegurnstaten Berbstolfauszügen 
rsNNMNB*-- . - ennaanaen. 
53.MUß-1MdGewichtsmefenkZUIUssUUgVOUSystemm Uulsgeräztsxrurälgsxstmina dem Stande und den Befug- 
kn ettrizitazntern zur Feglanbigung ahlern nissen der Zoll= und Steuerstellen 47 
esgl. eines Systems von Elektrizitätszählern un * ·—s .. — -- 
einer Anderung eines früher zugelassenen Systems desgl. * Tr Beiwesen: Ausweifung von Ausländern aus dem 
47 eichsgebiete ....... 
  
l. Konsulatwesen. 
Deine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Groschke zum Konsul in 
Vernambuco (Brasilien) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrikbesitzer Ottomar Kaiser zum 
Konsul in Joinville (Brasilien) zu ernennen geruht. " 
  
— - --.» - « . - . 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag aus- 
geschiedenen Vizekonsuls Adolf Kettler den Bankdirektor Georg Krug zum Vizekonsul in Cördoba 
Argentinien) zu ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Rio de Janeiro beschäftigten Vizekonsul Pistor ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung 
des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die 
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.