Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

Muster 10. 
  
.............. amt: (Ausf«,Best·§43· 
Betriebsbuch D 
über 
Bezug und Verarbeitung von Tabak in dern sr*#*. betriebe 
für das Rechnungsjahr 19 
Enthält. Blätter, dee mt einer an- 
gesiegelton Schnur durchæogen sind. 
Geführt í - 
(Siegel.) 
Anleitung zum Gebrauth. 
1. Jede in den Betrieb aufgenommene Menge Rohtabak, geschnittener Tabak, Tabakabfall oder Ersatzstoffe ist 
sofort bei der Aufnahme unter einer besonderen Nummer (Spalte 1) in die Spalten 2 bis 8 unter Beachtung der Über- 
schriften einzutragen. Ist Rohtabak angekauft worden, der nicht sofort in den Betrieb übernommen, sondern zunächst 
unter Zollverschluß gelagert wird, so ist dieser Tabak erst dann in das Betriebsbuch einzutragen, wenn er aus dem Zoll- 
gewahrfam in den Betrieb übernommen wird. In Spalte 3 und 4 ist in diesem Falle das Amt einzutragen, unter dessen 
Verschluß der Tabak zuletzt gelagert hat. 
2. In gemischten Betrieben, d. h. in Betrieben, die neben Zigaretten und Zigarettentabak auch Erzeugnisse 
herstellen, die nicht unter das Zigarettensteuergesetz fallen, hat die Anschreibung gemäß §& 43 Abs. 3 der Ausführungs- 
bestimmungen zu erfolgen. 
Fortsetzung auf Seite 4 des Musters. 
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